Diabetes-Kind: Gericht gegen Kostenübernahme

Im Fall einer 13-jährigen Unterländerin mit schwerer Diabetes hat am Mittwochvormittag das Landesverwaltungsgericht den abschlägigen Bescheid bekräftigt. Das Land hatte eine Kostenübernahme für einen Schulbesuch in Bayern verweigert.

Lisa Teuber

ORF

Mutter Lisa Teuber

Angelina ist 13 Jahre alt und schwer zuckerkrank. Sich selbst Insulin zu spritzen ist aufwendig, den Zuckerhaushalt im Gleichgewicht zu halten ebenso. Lisa Teuber, Witwe und dreifache Mutter aus Niederndorf sagt, Angelina müsse zu jeder Mahlzeit Zucker messen und spritzen. Sie schäme sich aber vor ihren Mitschülern, so etwas zu machen und das wäre in der Schule in Bayern kein Problem, weil dort mehrere Diabeteskranke Kinder seien.

Richter empfahl psychologisches Gutachten

Von den Behörden heißt es, das Mädchen habe durch seine Zuckerkrankheit keine dauernde Beeinträchtigung, deshalb zahle das Land auch nicht. Dem widersprechen behandelnde Ärzte. Das Mädchen leide an Diabetes Mellitus Typ 1 und braucht dauerhaft und viel Insulin. Dem gab am Mittwoch ein Richter am Landesverwaltungsgericht Recht. Er empfahl ein psychologisches Gutachten, um vielleicht so ein Einlenken des Landes zu erwirken. Die Mutter zeigte sich geschockt, sie fühle sich im Stich gelassen. Keiner sage einem, wer einem helfen könne, wer zuständig sei. „Sie spielen einfach Ping-Pong mit mir“. Bei einer dauerhaften Fehlbehandlung könnte eine schwere Behinderung durch die Zuckerkrankheit auftreten.

Juristischen Beistand bekommt die Familie jetzt von der Liste Fritz. Die Landtagsabgeordnete Isabella Gruber sagt, es habe sie befremdlich gestimmt, dass die Betroffene das Mädchen nicht angehört oder untersucht habe oder einfach hinterfragt wurde, warum die Familie so sehr auf diesen Schulwechsel dränge. Man riskiere einen Behindertenstatus auch als Erwachsene, was auch ein finanzieller Schaden für das Land sei.