Prozess gegen Langläufer Wurm am 19. Februar

Langläufer Harald Wurm muss sich am 19. Februar wegen mutmaßlichen schweren Sportbetrugs nach dem Anti-Doping-Gesetz vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Wurm bestreitet die Vorwürfe.

Der Verdacht gegen den Tiroler besteht wegen einer Hausdurchsuchung im August 2015, bei der belastendes Dopingmaterial gefunden worden sein soll - mehr dazu in Wurm wegen Dopingverdachts suspendiert. Der 31-jährige Olympia- und WM-Teilnehmer Wurm bestreitet die Vorwürfe bisher, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Bei Sportbetrug reicht der Sanktionsrahmen bis zu mehrjährigen Haftstrafen.

„Ich verstehe das überhaupt nicht“

„Mein Name ist prinzipiell verbrannt“, erklärte der 31-jährige Tiroler, der seinen Anwalt bereits mit rechtlichen Schritten gegen den ÖSV wegen Rufschädigung beauftragt hat, im November. Die Hausdurchsuchung am 25. August sei auf einen anonymen Hinweis erfolgt und von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) beantragt worden, erklärte Wurm. „Ich verstehe das überhaupt nicht. Ich habe keinen einzigen positiven Test gehabt“, sagte der WM- und Olympia-Teilnehmer.

Auch sportrechtliches Verfahren gegen Wurm

Parallel zum Strafverfahren läuft gegen den vom Österreichischen Skiverband (ÖSV) seit November und später auch von der Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) suspendierten Wurm auch ein sportrechtliches Verfahren. Die ÖADR wirft ihm nach Einsicht in polizeiliche Ermittlungsakten vor, sowohl eine verbotene Substanz, nämlich Kobalt, besessen und verwendet zu haben, als auch verbotene Methoden, nämlich die Methoden „intravenöse Infusionen und/oder Injektionen“ und „intravaskuläre Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen mit physikalischen oder chemischen Mitteln“ angewendet zu haben.

Ein Termin für eine ÖADR-Anhörung ist aufgrund von diversen Anträgen noch nicht festgelegt worden. Wurm droht eine Sperre bis zu vier Jahren.