Urteile im Zuhälterprozess gefällt

Im mehrtägigen Zuhälterprozess gegen fünf Angeklagte sind in der Nacht auf Freitag die Urteile gefallen. Der Hauptangeklagte wurde zu viereinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bis 2.00 Uhr dauerten die Beratungen des Schöffensenates am Innsbrucker Landesgericht. Der Hauptangeklagte, ein 36-jähriger Rumäne, wurde wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels, Menschenhandels und Vergewaltigung für viereinhalb Jahre schuldig gesprochen. Die Mitangeklagten wurden zu teilbedingten Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt, zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

Frau hatte Anzeige erstattet

Bereits der erste Prozesstag am Dienstag gab tiefe Einblicke ins Rotlicht-Milieu. Eines der Opfer, das unter Vortäuschung von Familiengründung und gutem Job hergeholt und anschließend zur Prostitution gezwungen wurde, hatte Anzeige erstattet. Die Frau wurde laut Anklage vom einem der Angeklagten vergewaltigt, auf ihrem Handy fanden sich noch Droh-SMS im Stile von „Ich zerstöre dich, du dreckige Nutte“. Einigen der Frauen, die in Bordellen arbeiteten, wurde außerdem ein Kredit aufgeschwatzt, was deren Abhängigkeit weiter verschärfte. Während die Staatsanwältin dem Haupttäter einen Gewinn von einer Million Euro aus der Zuhälterei vorrechnete, haben die Prostituierten Kreditschulden.

Verteidigung: „Frauen schätzten Rückhalt“

Demgegenüber mutete die Verantwortung der zwei Brüder im Alter von 32 und 36 Jahren bescheiden an. Auf die Frage nach ihrem Beruf antworteten sie „Chauffeur“ und „Bodyguard“. Als Bodyguard habe er seine verschiedenen Geliebten bewacht und Tag und Nacht vor potentiellen Gefahren beschützt, sagte der Hauptangeklagte. Verdient, so beide auf Fragen des Gerichts, hätten sie praktisch nichts, was über die Lebenshaltungskosten hinausgehe.

Die Verteidigung spielte die vielen Vorwürfe - darunter grenzüberschreitende Prostitution, Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung - herunter. Die Frauen hätten den Rückhalt geschätzt, so einer der Rechtsanwälte, es sei bekannt, dass viele Frauen das schnelle Geld der Prostitution für einen Start im Westen nützten. Die Opfer seien nicht so unbedarft, wie die Staatsanwältin es darstelle, so die Verteidigung.