Innsbruck entgeht Feuerwerks-Absage

Nur durch eine Sondergenehmigung kann das Bergsilvester-Feuerwerk in Innsbruck stattfinden. Durch eine Änderung des Luftfahrtgesetzes liegt Innsbruck in der Flugsicherheitszone, damit wäre das Feuerwerk eigentlich untersagt.

Eine verhängnisvolle Änderung des Luftfahrtgesetzes ist der Grund für den Riesenwirbel. Bei dieser Änderung nahm man laut Bernhard Vettorazzi vom Innsbrucker Stadtmarketing auf Städte wie Salzburg und Innsbruck nicht Rücksicht.

Feuerwerk in Flugverbotszone

Innsbruck liege mit seinem Feuerwerk nämlich in der Flugsicherheitszone. Damit hätte Innsbruck keine Genehmigung erhalten, da das zuständige Bundesministerium für Innovation, Verkehr und Technologie den 31. Dezember – den Silvestertag – nicht berücksichtigt hatte. Das hätte nicht nur für das professionelle Bergsilvester-Feuerwerk gegolten, sondern auch für jedes private, so Vettorazzi. Paradox sei, dass am Silvestertag ein generelles Flugverbot ab 19.00 Uhr herrsche.

Feuerwerk auf 51 Meter limitiert

Die Stadt habe alle Hebel in Bewegung gesetzt, um das Feuerwerk doch abschießen zu können, so Vettorazzi. Das Feuerwerk im Waltherpark sei auf 51 Meter limitiert. In den vergangenen Jahren war das Bergsilvester-Feuerwerk rund 70 Meter hoch. Im Jänner gibt es Gespräche mit dem Ministerium, um auch in Zukunft Feuerwerke in Innsbruck durchführen zu können, so Vettorazzi.

Land warnt vor Waldbrandgefahr

Wegen der Trockenheit seit einigen Wochen warnte das Land Tirol am Dienstag vor der momentan herrschenden Wiesen- und Waldbrandgefahr. Erhöhte Achtsamkeit sei insbesondere um Silvester notwendig - mehr dazu in Land warnt vor Waldbrandgefahr.