Alko-Verbot in Innenstadt ist rechtens

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass gegen das Alkohol-Verbot in Teilen der Innsbrucker Innenstadt keine Bedenken bestehen. Der grüne Stadtrat Gerhard Fritz hatte dagegen mit einer ungewöhnlichen Aktion protestiert.

Am 12. Juni 2014 beschloss der Innsbrucker Gemeinderat das Alkoholverbot in Maria-Theresienstraße, am Bozner Platz und am Innrain. Aus Protest dagegen tranken der grüne Stadtrat Gerhard Fritz und Uni-Vizerektor Roland Psenner dort ein Glas Wein und erstatteten Selbstanzeige. Dadurch konnten sie beim Verfassungsgerichtshof eine Individualbeschwerde einreichen - mehr dazu in Selbstanzeige als Protest gegen Alkoholverbot.

Fritz hält Verbot dennoch nicht für zielführend

Der Verfassungsgerichthof wies die Beschwerde jetzt ab. Die Stadt Innsbruck habe das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen zur Abwehr störender Missstände zu erlassen, die das Gemeinschaftsleben stören. Eine Verletzung in verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten - wie die Beschwerdeführer eingebracht hätten - habe nicht stattgefunden.

Stadtrat Gerhard Fritz nimmt zur Kenntnis, dass das Alkoholverbot verfassungskonform sei, wie er sagt. Er finde es jedoch schade, dass es aufrecht bleibe. Eine lockere Urbanität würde es seiner Meinung nach vertragen, dass man neben der Annasäule sitze und ein kleines Bier trinke, so Fritz.