Bergführer nach Lawinenunglück angeklagt

Nach dem tödlichen Lawinenunglück im Jänner 2015 hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Anklage gegen einen 33-jährigen Bergführer erhoben. Er muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Bei dem Lawinenunglück auf der Nordseite der Valluga am 19. Jänner 2015 kamen zwei deutsche Touristen ums Leben. Ein Skifahrer wurde schwer, ein weiterer Mann leicht verletzt - mehr dazu in Zwei Tote nach Lawinenabgang in St. Anton. Die sechsköpfige Gruppe wurde von einem 33-jährigen staatlich geprüften Berg- und Skiführer geleitet. Er und zwei weitere Touristen blieben bei dem Unglück unverletzt.

Lawinenabgang St. Anton Valluga

zeitungsfoto.at

Der Lawinenabgang auf der Valluga am 19. Jänner 2015

Gefährliche Verhältnisse am Unglückstag

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft dem 33-jährigen Bergführer in der Anklage vor, dass er die gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen habe. Es hätten am Unglückstag besonders gefährliche Verhältnisse geherrscht, wie eine instabile Altschneedecke, gefährliche Übergänge von schneereichen zu schneearmen Bereichen oder eingewehte Triebschneepakete.

Mit der bloßen Anordnung von Respektabständen und unter Verzicht auf die Anordnung von gebotenen Einzelfahrten habe der Bergführer die Gruppe über den Westsattel in die dort unverspurte und rund 40 Grad geneigte, exponierte Nordvariante der Valluga-Abfahrt einfahren lassen. Dabei wurde eine Schneebrettlawine ausgelöst. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre die Westvariante weniger risikoträchtig gewesen.

Der 33-jährige Bergführer ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger zum Teil schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Hauptverhandlung vor dem Landesgericht ist für den 19. Februar 2016 anberaumt.