Wasser: Beschwerde gegen Minister-Verordnung

Die Umweltschutzorganisationen WWF und Ökobüro haben am Montag Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen die Verordnung des Wasserrahmenplans durch Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) eingelegt.

Nach Rechtsmeinung von Ökobüro und WWF ist der Wasserrahmenplan der Tiwag nicht nur EU-rechtswidrig, sondern steht auch mit dem Österreichischen Wasserrechtsgesetz in Konflikt. Ein wasserwirtschaftlicher Rahmenplan diene nämlich vor allem dazu, geeignete Maßnahmen im Gewässerschutz und der Gewässersanierung ins öffentliche Interesse zu setzen.

Im Herbst 2014 Jahr hatte Umweltminister Andrä Rupprechter für den Wasserrahmenplan „Tiroler Oberland“ öffentliches Interesse bestätigt. Damit haben sechs geplante Tiwag-Kraftwerke bessere Chancen, umgesetzt zu werden - mehr dazu in -Minister erleichtert Kraftwerksbau im Oberland. Schon damals kündigten Umweltschutzorganisationen an, dagegen klagen zu wollen.

WWF: Vom Gesetz nicht gedeckt

Der Tiwag-Plan habe dagegen nur das Ziel, Großkraftwerksvorhaben im Tiroler Oberland umzusetzen. „Dies ist laut Gesetzestext aber nicht gedeckt. Die Tiwag will als Energieversorger klarerweise Gewinne machen und Projekte umsetzen und hat nicht in erster Linie den Gewässerschutz im Sinne“, erklärt Thomas Alge, Geschäftsführer von Ökobüro.

Weiter heißt es in der Aussendung des WWF, dass pikanterweise das Wasserrechtsgesetz im Jahr 2013 extra für die Tiwag geändert worden sei, damit der Landesenergieversorger diesen Plan formal überhaupt beim Umweltminister einreichen konnte. Hier handle es sich um einen „besonders dreisten und extrem unappetitlichen Fall von Anlassgesetzgebung“, weil das hohe Gut Wasser durch diese Gesetzesänderung einem einzigen Privatunternehmen das Recht einräume, die Gewässer zu verbauen, aufzustauen und abzuleiten, sagt Christoph Walder vom WWF.

„Katastrophale Auswirkungen“

Hintergrund der Beschwerde seien insbesondere die Eingriffsintensität und der Umfang der Kraftwerksvorhaben. So werde der Tiwag etwa das Vorrecht auf die Gewässer des Ötztales, des Stubaitales und des Inns eingeräumt. Die Folgen der ministeriell verordneten Ausbeutung dieser Gewässer seien die Degradierung von 120 Flusskilometern zu Restwasserstrecken, Tunnelsysteme quer über die Täler hinweg, und ein aus dem Gleichgewicht gebrachter Wasserhaushalt im gesamten Oberland. Solche Eingriffe hätten katastrophale Auswirkungen auf geschützte Vogelarten, intakte Feuchtgebiete und jahrtausendealte Moorlandschaften.

Von WWF und Ökobüro heißt es, man rechne sich große Chancen aus, dass die Verordnung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält und beim Höchstgericht kippt, und den Plänen der Wasserkraftindustrie somit eine Absage erteilt wird. Besondere Bedeutung messe man dem „Weser-Urteil“ des EuGH zu. Gemäß dieser neuen Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2015, müsse der gesamte Tiwag-Plan nun rechtlich anders bewertet werden, da die Basis für die Anerkennung durch den Umweltminister nicht mehr gegeben sei.

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