Bergretter klagt nach Absturz am Tau

Ein zivilgerichtliches Nachspiel hat am Dienstag ein Bergrettungs-Einsatz mit tragischem Ende im Frühjahr 2012 gehabt. Damals starb in Osttirol ein Alpinpolizist. Ein damals schwer verletzter Bergretter hat Klage eingereicht.

Der Bergretter hat den Piloten, dessen Arbeitgeber und die Versicherung auf Schadenersatz geklagt. Der Rettungshubschrauber geriet damals - bei schlechter Sicht und Sturm - im Großvenedigergebiet in Turbulenzen. Der Pilot klinkte deshalb das Transportseil, an dem ein Alpinpolizist und zwei Bergretter hingen, aus. Die drei Männer stürzen etwa zehn Meter tief auf das Eis. Der 52jährige Alpinpolizist kam ums Leben - mehr dazu in Betroffenheit nach Unglück in Osttirol.

Nach Unfall Job verloren

Einer der beiden Bergretter wurde damals schwer verletzt. Der 42-jährige Familienvater erlitt Wirbelverletzungen und Brüche, verlor in der Folge seinen Job. Inzwischen sei er zwar wieder berufstätig, müsse aber regelmäßig Schmerzmittel nehmen, erklärte sein Lienzer Anwalt Johannes Hibler. Er kämpft um Schadenersatz.

Außergerichtliche Einigung möglich

Vor Gericht in Innsbruck bemühten sich Hibler sowie der Anwalt der deutschen Versicherung um Annäherung, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden. Bisher bekam das Opfer knapp 14.000 Euro, bis zum Dreifachen oder mehr könnte die Summe betragen, die dem Bergretter als Schmerzensgeld und für Verdienstentgang letztlich zusteht. Nach Rücksprache der Anwälte mit dem Unfallopfer sowie der Versicherung soll weiterverhandelt werden. Inzwischen ruht der zivilrechtliche Prozess.