Sektorales Fahrverbot geht in die Zielgerade

Das sektorale Fahrverbot ist ab sofort in Begutachtung. Bis Mitte September kann das Vorhaben eingesehen werden, jeder kann sich dazu äußern. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen will die Regierung das sektorale Fahrverbot verordnen.

Die Begutachtungsfrist endet am 21. September, teilte die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) am Dienstag in einer Aussendung mit. Bürger, Experten, Anrainer und Betroffene haben bis dahin die Gelegenheit, ihre Meinung dazu darzulegen. „Die Begutachtungsfrist ist ein wichtiger Bestandteil für die Akzeptanz und für die Rechtssicherheit des sektoralen Transitfahrverbotes“, so Felipe.

Abschließender Feinschliff

Nach der Begutachtungsfrist werden die abgegebenen Stellungnahmen in die Verordnung eingearbeitet, anschließend wird das Luftgütepaket mit dem sektoralen Fahrverbot verordnet. Das Luftgütepaket, so Felipe in der Aussendung weiter, enthalte weitere Maßnahmen wie einen Plan zur Flottenumrüstung und Änderungen im Nachtfahrverbot.

Das sektorale Fahrverbot war vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Mal gekippt worden, weil dieser weniger drastische Maßnahmen vermisst hatte. Die Einführung des Luft-Hunderters ist eine Reaktion des Landes darauf, weil der EuGH diese explizit als wichtigste fehlende „gelindere Maßnahme“ nannte.

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