Banken verteidigen Kreditbearbeitungsgebühr

Die Tiroler Banken haben am Dienstag die Kreditbearbeitungsgebühr verteidigt. Diese würde ohnehin nur mehr selten verrechnet. Ein Gericht hatte die Gebühr für unzulässig erklärt.

In einer Reaktion auf das Urteil stellte Harald Wanke, stellvertretender Spartenobmann in der Wirtschaftskammer, fest, dass in den vergangenen Jahren ohnehin immer häufiger eine pauschale Bearbeitungsgebühr für Kredite verrechnet worden sei.

Harald Wanke, Banken-Spartenobmann in der Wirtschaftskammer

Sparkasse

Harald Wanke, Bankensprecher in der Wirtschaftskammer

Kreditvergabe macht Aufwand

Die pauschale Gebühr sei eine Folge des dicht besetzten Bankenmarktes in Tirol, die Konkurrenzsituation zwischen den Geldinstituten lasse keine hohen Gebühren mehr zu.

Allerdings betont Wanke auch, dass eine Kreditvergabe sehr wohl mit einem Prüfungsaufwand für die Banken verbunden sei. Und dieser Aufwand müsse von der Bank auch irgendwie verdient werden. Denn sonst, so Wanke gegenüber dem ORF Radio Tirol, gebe es über kurz oder lang keine eigenständigen und gesunden Regionalbanken mehr.

Urteil kritisiert höhere Gebühr für höheren Kredit

Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass Bearbeitungsgebühren, die mit Prozentsätzen berechnet werden, nicht zulässig sind. Die betreffende Bank hatte 2,5 Prozent für Konsumkredite und ein Prozent für hypothekarisch besicherte Verbraucherkredite verlangt. In dem Urteil heißt es sinngemäß, dass nicht nachvollziehbar sei, warum ein höherer Kredit automatisch auch einen höheren Bearbeitungsaufwand produzieren sollte – mehr dazu in Urteil: Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig.