Ratgeber informiert Bettler über ihre Rechte

„Betteln ist erlaubt!“ Unter diesem Titel haben die Bettellobby Tirol, der Verein für Obdachlose und die Initiative Minderheiten eine Broschüre in sechs Sprachen erstellt. Der Ratgeber wurde am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert.

Menschen dürfen betteln. Sie dürfen öffentlich auf ihre Notlage aufmerksam machen. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof 2012 entschieden. Auf dieses Recht wiesen die Vereine am Freitag hin und kritisierten gleichzeitig, dass es trotzdem Verbote gebe. In einigen Bundesländern schränke ein Landesgesetz dieses Grundrecht erheblich ein. In Tirol wurde nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach stilles Betteln erlaubt sei, das Landespolizeigesetz geändert - mehr dazu in Betteln still und passiv künftig erlaubt. In Innsbruck gibt es zudem ein sektorales Bettelverbot, etwa bei Weihnachtsmärkten - mehr dazu in Zeitweises Bettelverbot in Innsbruck beschlossen.

Pressekonferenz Verein für Bettler

zeitungsfoto.at

Die Vereine weisen auf die Rechte von Bettlern hin

Um bettelnde Menschen zu informieren erstellten die Bettelloby Tirol, der Verein für Obdachlose und die Initiative Minderheiten eine Broschüre in sechs Sprachen. Darin erfahren bettelnde Menschen und Unterstützer, was gesetzlich erlaubt und was untersagt ist, welche Rechte sie bei Polizeikontakt haben, und wie sie sich zur Wehr setzen können. Darüberhinaus enthält die Broschüre auch Informationen über konkrete Hilfsangebote und Anlaufstellen in Innsbruck, veranschaulicht mit einem Stadtplan.

Sektorales Bettelverbot laut Experte verfassungswidrig

Am Ratgeber schrieb auch der Grazer Anwalt Ronald Frühwirth mit. Laut seiner Erfahrung bestrafe die Polizei Bettler öfter als es der gesetzliche Rahmen erlaube, so der Experte für Menschen- und Grundrechte. Das sektorale Bettelverbot in Innsbruck hält Frühwirth für verfassungswidrig, da es seiner Ansicht nach den grundsätzlichen Entscheidungen der Höchstgerichte nicht entspreche.

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