Frauen wegen Körperverletzung verurteilt

Am Landesgericht Innsbruck sind Mittwochabend eine 19-jährige Afghanin und ihre 51-jährige Mutter wegen schwerer Körperverletzung zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Es war die zweite Auflage der Verhandlung.

Nach der ersten Verhandlung hatten die Richter den Spruch der Geschworenen ausgesetzt hatten. Sehr oft kommt es nicht vor, dass die Berufsrichter den Spruch der Geschworenen aussetzen. In diesem Fall war aber die Entscheidung der Geschworenen für die Richter nicht nachvollziehbar und sie haben deshalb zu dieser Möglichkeit gegriffen. Deshalb musste die gesamte Verhandlung wiederholt werden.

Notoperation rettete Mann das Leben

Der Zwischenfall ereignete sich im Juni 2014 in einer Wohnung in Völs – mehr dazu in U-Haft nach Bauchstich aus Eifersucht. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Frauen den Mann – einen Landsmann - töten wollten. Die Anklage warf der Mutter vor, den Mann mit einem Schal gewürgt zu haben, die Tochter habe ihm schließlich mit einem Messer in den Bauch gestochen. Eine Notoperation hat dem Mann das Leben gerettet.

Die Geschworenen hatten zu entscheiden, ob es sich um Mordversuch oder um schwere Körperverletzung handelt. Der Hintergrund des Streits dürfte eine sexuelle Beziehung zwischen dem Mann und der Tochter gewesen sein. Laut Mann eine freiwillige außereheliche Beziehung, laut Tochter eine erzwungene mit mehrfachem Geschlechtsverkehr pro Woche. Die 19-Jährige sagte gegenüber dem Gericht, dass es zum Streit gekommen sei, weil sie der Mann nicht in Ruhe gelassen hätte. Andreas Fleckl versucht Licht in die Art dieser außerehelichen Beziehung zu bringen.

Mittwochabend erging schließlich das Urteil: Die 19-Jährige wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 18, ihre Mutter zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.