Sportgeschäfte wegen Preisabsprache verurteilt

Vier Sportgeschäfte aus St. Anton am Arlberg sind wegen verbotener Absprachen über zwölf Jahre hinweg zu Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 419.200 Euro verurteilt worden. Das Urteil des Kartellgerichtes fiel am 28. April, es ist rechtskräftig.

Aufgrund dieses Anlassfalls seien derzeit noch weitere Ermittlungen im Bereich Sportartikel sowie Ski- und Wintertourismus im Laufen, teilte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) der APA am Freitag mit.

Absprachen bei Waren und Dienstleistungen

Den Unternehmen wurde vorgeworfen, kartellrechtswidrige Preisabsprachen bei Wintersportartikeln und dazugehörigen Dienstleistungen, wie Verleih und Service von Ski, getroffen zu haben. Darüber hinaus hatten sich die Firmen den Markt durch „Nichtabwerbevereinbarungen“ aufgeteilt und verbotene Empfehlungen ausgesprochen.

Wie die BWB auf ihrer Homepage mitteilte, wurde gegen das Unternehmen „Sport Pangratz & Ess GmbH“ eine Strafe in der Höhe von 144.000 Euro, gegen „Alber Sport GmbH“ 136.000 Euro, gegen „Sport Jennewein Martin e.U.“ 128.000 Euro und gegen die Firma „Sport Fauner GmbH & Co KG“ eine Geldstrafe in der Höhe von 11.200 Euro verhängt.

Die angeklagten Vorfälle ereigneten sich zwischen 1. Juli 2002 und 4. März 2014. Die Unternehmen und die Amtsparteien verzichteten auf Rechtsmittel, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.