Agrargesetz: Opposition schaltet VfGH ein
Drei Punkte stoßen den Oppositionsparteien sauer auf: Zum einen das sogenannte Auseinandersetzungsverfahren, mit dem neuerlich die Möglichkeit geschaffen wurde, den Nutzungsberechtigen jene Grundstücke ins Volleigentum zu übertragen, an denen eigentlich nur Weide- oder Holzbezugsrechte bestehen. Zweitens die Stichtagsregelung - damit fallen nach Ansicht der Opposition die Gemeinden um ihre vor dem 1. Juli 2014 entstandenen Ansprüche um. Und drittens die Bewirtschaftungsbeiträge, die offenbar nicht anhand des tatsächlichen Aufwandes festzulegen sind.
Opposition: „Echte Gefahr für die Gemeinden“
Dagegen richtet sich nun eine 147 Seiten dicke Beschwerde. Sie wurde mit den Unterschriften der Landtagsabgeordneten von SPÖ, FPÖ, impuls, Liste Fritz und Andrea Krumschnabl beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Vor allem die Auseinandersetzungsverfahren, früher Hauptteilungen genannt, seien eine echte Gefahr für die Gemeinden, wird argumentiert. Als ein Beispiel wird Häselgehr im Außerfern genannt. Dort sind der Gemeinde von ehemals 4.000 Hektar Grund nur mehr acht Hektar geblieben.
VP-Wolf: „Politische Brandstiftung“
Landtagsabgeordneter Hermann Kuenz (ÖVP) sieht der Beschwerde gelassen entgegen. Der Gesetzesentwurf sei eingehend geprüft und als verfassungskonform bewertet worden. ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf bezeichnet die Beschwerde als „politische Brandstiftung“. Mit dem Wiederanfachen des Agrarstreits soll die inhaltliche Leere der Opposition zugedeckt werden, so Wolf.