Milde Strafe im Falschgeldprozess

Mit einer geringen Strafe hat am Mittwochabend der Falschgeldprozess gegen zwei Männer am Innsbrucker Landesgericht geendet. Die zwei Angeklagten sind zu Geld- und bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Nach einigen Monaten Untersuchungshaft sind sie jetzt wieder auf freiem Fuß.

Mit 100.000 Euro Falschgeld im Gepäck waren zwei Männer im Jänner beim Innsbrucker Einkaufszentrum DEZ festgenommen worden, und zwar bei der Übergabe von 200 gefälschten 500er-Scheinen an einen verdeckten Ermittler des Bundeskriminalamts (BK) - mehr dazu in Polizei hebt Falschgeldbande aus. Sie mussten sich deswegen am Mittwoch am Landesgericht in Innsbruck wegen Geldfälschung verantworten. Die mögliche Höchststrafe waren zehn Jahre Haft.

Verurteilung wegen Weitergabe der Scheine

Verurteilt wurden die Männer, die ursprünglich aus Bulgarien stammen, dann aber nicht wegen Geldfälschung, sondern wegen der Weitergabe der nachgemachten Scheine - ein Delikt, das milder bestraft wird. Ein direkter Draht zu den Geldfälschern im Hintergrund konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. Zudem hatte auch die Rolle des verdeckten BK-Ermittlers Fragen aufgeworfen - und zwar, inwieweit dieser die beiden Männer zu der Tat verleitet hatte.

Sichergestelltes Falschgeld

Polizei

Sichergestelltes Falschgeld

Letztlich wurden die zwei Männer zu je sieben Monaten Haft bedingt verurteilt. Sofern sie sich in den nächsten Jahren nichts zuschulden kommen lassen, müssen sie nicht ins Gefängnis. Sie müssen noch eine Geldstrafe von mehren hundert Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Prozess gegen einen ebenfalls angeklagten, in Südtirol lebenden Bosnier ist dagegen noch nicht abgeschlossen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, das Falschgeldgeschäft vermittelt zu haben.