Elf Jahre Haft für Mordversuch mit Neonröhre
Schauplatz des versuchten Mordes war die Tiefgarage des Innsbrucker Landhauses. Dort riss der 26-jährige Angeklagte im Zuge eines Streits eine Neonröhre von der Garagendecke. Mit dem abgebrochenen Ende der Leuchtstoffröhre verletzte er dann einen 21-jährigen Marokkaner schwer. Alle Beteiligten standen damals unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Im Juni war der Fall vor dem Innsbrucker Gericht erstmals verhandelt worden, doch der Angeklagte und sämtliche Zeugen konnten sich damals nicht mehr so genau erinnern, wie es an dem fraglichen Abend zugegangen war.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Was genau der Auslöser für die Tat damals war, ließ sich vor Gericht nicht klären. Das hohe Strafmaß von elf Jahren begründete der Richter unter anderem mit einer Vorstrafe des Angeklagten aus Italien. Mildernd wirkte sich das teilweise Geständnis des Algeriers aus sowie seine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Der Anwalt legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.