Dreieinhalb Jahre Haft für Brandstifter

In Innsbruck ist am Donnerstag ein 26-Jähriger wegen Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll Ende letzten Jahres im Oberland zwölf Brände gelegt haben. Mitangeklagt war eine 24-jährige Freundin des jungen Mannes.

Im November und Dezember des Vorjahres brannten im Oberland immer wieder Stadel, unter anderem in Imst, in Tarrenz und in Schönwies. Zwei Mal gab es Alarm, weil es rund um Gebäude des SOS-Kinderdorfes brannte. Ein Feuer velief glimpflich, bei einem konnte die Feuerwehr ein Übergreifen der Flammen auf das zwei Meter entfernte Wohnhaus mit sieben schlafenden Menschen gerade noch verhindern, mehr dazu in Brand im SOS Kinderdorf Imst.

Mann war selbst Kinderdorfkind

Die Polizei brauchte nicht lange, um einen jungen Mann zu verhaften - mehr dazu in Oberland: Brandstifter in Haft. Der 26-jährige Oberländer hatte selbst seine Kindheit im SOS-Kinderdorf verbracht. Jetzt lebt er bei seiner einstigen SOS-Kinderdorfmutter, die ihren Job aufgegeben hat. Er habe eine wunderschöne Kindheit gehabt, sagte er am Donnerstag vor Gericht. Warum er dann neben den Stadeln auch noch beim SOS-Kinderdorf Feuer gelegt hat, konnte er am Donnerstag nicht beantworten. Den weiteren Aussagen war aber zu entnehmen, dass Langeweile mit im Spiel gewesen sein dürfte.

Der Mann gestand alle Brandlegungen, bei einer sei er allerdings nicht der Ausführende gewesen, sondern habe nur aufgepasst, das niemand komme. Hier sei die 24-jährige Zweitangeklagte federführend gewesen. Diese versuchte Brandstiftung an einem Stadel war die erste der Serie. Die Zweitangeklagte sagte hingegen, er habe das Feuer legen wollen, sie habe es ihm ausreden wollen, und dann schließlich die Sache selbst in die Hand genommen, um Schlimmeres zu verhindern.

Tatsächlich richtete die brennende Klopapierrolle, die die Angeklagte in den Stadel geschoben hat, nicht viel Schaden an. So habe sie ihm zeigen können, dass es nicht funktioniert, sagte die Angeklagte, ein Nein hätte er ohnehin nie verstanden.

Geldstrafe für die Mitangeklagte

Der 26-jährige Oberländer wurde als Hauptangeklagter zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft und zur Erstattung der Schäden verurteilt. Vier Monate Untersuchungshaft werden ihm angerechnet. Er erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Das Urteil für seine 24-jährige Kollegin lautete auf 1.100 Euro Geldstrafe, sie nahm das Urteil an.

Das Schöffengericht unter Richter Günther Böhler wertete das Geständnis mildernd, nicht aber, dass es insgesamt zwölf Brände waren und neun Stadel komplett ausbrannten, vor allem aber, dass bei einer Brandstiftung gleich sieben Menschen vom Angeklagten in Gefahr gebracht worden waren.

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