Mordprozess: Richter lehnt Urteil ab

In einem Mordprozess gegen zwei Afghaninnen muss jetzt der Oberste Gerichtshof entscheiden. Der Richter nahm das Geschworenen-Urteil nicht an. Die zwei Frauen hatten einen Landsmann lebensgefährlich verletzt.

Der Zwischenfall ereignete sich im Juni 2014 in einer Wohnung in Völs – mehr dazu in U-Haft nach Bauchstich aus Eifersucht. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Frauen den Mann töten wollten. Die 19-Jährige sei zwar gut integriert, habe sich aber von manchen Zwängen nicht befreien können. Mit zwölf Jahren wurde sie mit ihrem Cousin verlobt, mit 18 verheiratet. Dann habe sie eine Beziehung mit einem anderen Landsmann gehabt – dem späteren Opfer.

Frage nach Motiv blieb offen

Warum der Mann getötet hätte werden sollen, auf diese Frage brachte die Verhandlung keine Antwort. Auch für den Verteidiger der jungen Frau fehlte jeder Vorsatz. Auch ihre Mutter, die Zweitangeklagte, sagte aus, sie sei bei dem Vorfall nicht dabei gewesen, auch wenn ihre DNA-Spur auf dem Schal sichergestellt wurde, mit dem der Mann gewürgt wurde.

Die Beratung der Geschworenen dauerte mehrere Stunden bis in den Abend - und brachte dennoch kein Urteil. Der vorsitzende Richter verkündete, dass die Geschworenen einem Irrtum erlegen seien und setzte das Urteil aus. Der Fall geht jetzt an den Obersten Gerichtshof, wo entschieden wird, ob das Verfahren neu aufgerollt wird.