Zehn Monate Haft für Geisterfahrer

Ein Geisterfahrer ist am Freitag am Landesgericht in Innsbruck zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Vorarlberger verursachte im Oktober auf der Inntalautobahn einen Unfall, bei dem zwei Menschen schwer verletzt wurden.

Der 32-jährige Vorarlberger war im Oberland Richtung Innsbruck unterwegs. Auf der Höhe von Haiming wendete er plötzlich seinen Wagen und fuhr in falscher Fahrtrichtung zurück. Im Kirchriesentunnel stieß er mit dem Wagen eines Tirolers zusammen.

Beide Insassen, eine Frau und ein Mann werden schwer verletzt, unter anderem erlitten sie ein Schleudertrauma, Wirbel wurden verschoben. Wochenlanger Krankenstand war die Folge. 100 Euro Teilschmerzensgeld pro Person wurde ihnen später zugestanden. Der Lenker aus Vorarlberg wurde leicht verletzt, der Alkotest verlief negativ - mehr dazu in Drei Verletzte bei Geisterfahrerunfall.

Unfall bei Haiming

Zeitungsfoto.at

Am Freitag vor Gericht konnte sich der Geisterfahrer an damals nicht mehr erinnern, warum er umgedreht hatte. Eine Zeugin schilderte, dass nur durch die rasche Reaktion der anderen zwei entgegenkommenden Lenker nicht noch Schlimmeres passiert sei. Die Richterin brachte es gegenüber dem Angeklagten so auf den Punkt: Da hätten gleich mehrere Menschen „draufgehen können“.

Verurteilter ist mehrfach vorbestraft

Der Angeklagte hat die Sorgepflicht für einen neunjährigen Sohn, ist arbeitslos und lebt von Notstandshilfe. Mehrmals wurde er wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung verurteilt. Er war auch schon mehrmals im Gefängnis. Der Strafrahmen für die folgenschwere Geisterfahrt beträgt bis zu zwei Jahre Haft.

Die Richterin verkündete schließlich das Urteil: Zehn Monate unbedingte Haft. Von der Richterin wurde das auch wegen „massiver Gefährdung“ der anderen Autofahrer begründet. Der nun Verurteilte fühlte sich zu hart bestraft und kündigte sofort eine Berufung gegen das Urteil an. Die Anklägerin gab noch keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.