Hangrutsch Going: Freispruch für Gutachter

Der spektakuläre Hangrutsch in Going 2011 mit mehreren verschütteten Häusern hat am Freitag ein weiteres gerichtliches Nachspiel gehabt. Am Bezirksgericht Kitzbühel wurde der Projektgutachter des Deponie-Betreibers vom Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung freigesprochen.

Am 6. Juli 2011 geriet am späten Abend der Hang unterhalb der Aushubdeponie Hintereben, oberhalb der Achesiedlung in Going, ins Rutschen. Mehrere Tonnen Erdreich wälzten sich in Richtung Siedlung, begruben zwei Einfamilienhäuser unter sich und richteten einen enormen Schaden an.

Zwei Jahre später mussten vier Personen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Gericht: Der Geschäftsführer der Aushub-Deponie, der Mitbetreiber, ein Landesgeologe und ein privater Projektgutachter. Letzterer wurde als einziger schuldig gesprochen, weil er ein mangelhaftes Gutachten erstellt haben soll. Er wurde zu einer unbedingten Geldstarfe und zu Schadensersatzzahlungen verurteilt - mehr dazu in Hangrutsch Going: Schuldspruch für Gutachter. Nach der Berufung hob das Landesgericht das Urteil auf und verwies es zurück ans Bezirksgericht.

Im Zweifel freigesprochen

Das Bezirksgericht sprach am Freitag den Projektgutachter im Zweifel frei, weil nicht sichergestellt war, dass der Mann auch als geologisches Bauaufsichtsorgan wirksam bestellt worden sei. Deponie-Aufsichtsorgan sei er gewesen, habe aber in dieser Funktion keinen Fehler gemacht. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.