Balkonsturz: Verfahren eingestellt

Ein Balkonsturz im Pitztal bleibt ohne gerichtliches Nachspiel. Anfang Oktober sind dort zwei deutsche Urlauber durch den Balkon ihrer Unterkunft gebrochen. Dem Betreiber des Ferienhauses konnte keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden.

Fünf Meter sind die beiden deutschen Urlauber in einem Ferienhaus im Pitztal in die Tiefe gestürzt. Einer von ihnen hat sich vier Rippen gebrochen, der andere ist mit Prellungen davongekommen - mehr dazu in Morscher Balkon - Zwei Urlauber verletzt.

Morscher Balkon war nicht erkennbar

Gegen den Betreiber der Unterkunft hat die Staatsanwaltschaft nach dem Vorfall ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Ursache für den Balkonsturz waren morsche Querträger. Diese Baufälligkeit war laut Staatsanwaltschaft allerdings von außen nicht erkennbar. Zudem gibt es keine Verpflichtung, Balkone regelmäßig durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Dem Betreiber des Ferienhauses kann daher nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Verletzung der Sorgfaltspflicht angelastet werden. Mit dieser Begründung wurde das Ermittlungsverfahren jetzt eingestellt.