Almflächen: Fast alle Strafgelder zurückbezahlt

Strafgelder, die wegen eines Durcheinanders bei Almvermessungen seitens der AMA von Almauftreibern verlangt worden sind, sind größtenteils zurückbezahlt. Mit einer Tranche von 5,3 Mio. Euro fließen diese Woche insgesamt 12 Mio. Euro zurück, so das Agrarministerium am Mittwoch.

Knapp ein Drittel der zurückbezahlten Strafgelder gingen erneut nach Tirol: 111.000 Euro über sogenannte einheitliche Betriebsprämien und knapp 1,64 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen. „Die Rückzahlung der Sanktionen bedeutet für die Betroffenen eine große Erleichterung“, so Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) in einer Aussendung des Ministeriums.

Bis Ende Dezember sollen, wie berichtet, die letzten Straf-Rückzahlungen fließen. Die Zahlungen erfolgen aus organisatorischen Gründen schrittweise, sagte Harald Waitschacher, Pressesprecher der Agrarmarkt Austria (AMA), kürzlich zur APA, „die Rechnungen sind aufbauend.“

Flächenabweichungen als Auslöser

Bei 3.500 der 8.700 heimischen Almen waren deutliche Flächenabweichungen festgestellt worden. Das war der Grund für Rückforderungen von Fördergeldern und saftigen Strafzahlungen seitens der AMA.

Sanktionsfreistellungen bis zu Flächenabweichungen von 20 Prozent seien - samt Einzelfallbeurteilung - möglich, hatte Rupprechter im Frühjahr angekündigt. Eine „Generalabsolution“ schloss er damals aus. Rund 90 Prozent der von Strafzahlungen betroffenen Almbewirtschafter dürften jetzt tatsächlich sanktionsfrei davonkommen.

Die Strafzahlungen erhalten Almauftreiber zurück - auch dank einer Novelle zum Marktordnungsgesetzes im Sommer - wenn für sie nicht erkennbar war, dass Angaben zu Futterflächen auf Almen von den Messungen der AMA abwichen. Minister Rupprechter kündigte an, ab 2015 einen weiterentwickelten Almleitfaden anwenden zu wollen.

Neues System zur Flächenberechnung

Künftig ist in allen EU-Staaten nur mehr das sogenannte Regionalfördermodell zulässig, in dem jeder Hektar in jeder Region die selbe Förderung erhält. Für ertragsärmere Almen hat Österreich zwar eine Ausnahme bei der EU erreicht. Für die Umstellung ist de jure nach EU-Vorgaben bis 2020 Zeit. Technisch gilt als fix, dass es ein neues Flächenerfassungssystem braucht, das den Bewuchs am Boden gut zeigt - mehr dazu in Almflächen: SoKo gibt Bauern Recht.