Freispruch für Ex-Kneissl-Geschäftsführer

Am Landesgericht Innsbruck ist am Freitag der frühere Geschäftsführer von Kneissl, Andreas Gebauer, frei gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Gebauer betrügerische Krida und Untreue vorgeworfen. Den Ermittlungsbehörden wirft Gebauer „Schweinerei“ vor.

Dem Unternehmer war in der Anklage vorgeworfen worden, die Firma um rund 600.000 Euro geschädigt und rund eine Million Euro seines Vermögens vor den Gläubigern verheimlicht zu haben. Im Prozess gelang es Gebauer, seine Unschuld zu beweisen. Der Schöffensenat fällte einen glatten Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräfig.

Harter Vorwurf gegen Ermittlungsbehörden

Gebauer sagte nach dem Urteil gegenüber dem ORF, er habe selbst Beweise geliefert, dass das alles nicht stimme, was der Staatsanwalt in die Anklageschrift gegeben habe. „Man hätte fast alles im Ermittlungsverfahren erledigen können und das ist eigentlich die wesentliche Schweinerei, meines Erachtens, von Seiten der Ermittlungsbehördern.“

Staatsanwalt: Grundloser Forderungsverzicht

Der Angeklagte hatte laut Staatsanwalt Florian Oberhofer grundlos auf Forderungen von Kneissl gegenüber der Firma Starlounge in der Höhe von 550.000 Euro verzichtet. Außerdem soll der ehemalige Geschäftsführer private Schulden über Kneissl bezahlt haben und dadurch der Firma weitere 92.000 Euro an Schaden zugefügt haben.

Ersteres sei jedoch kein Forderungsverzicht, sondern eine Forderungsabtretung gewesen, weil Kneissl auch Verbindlichkeiten gegenüber Starlounge gehabt habe, erklärte der als Zeuge geladene Wirtschaftsprüfer der Firma. Bei den 92.000 Euro sei Kneissl lediglich nach außen hin tätig gewesen, im Innenverhältnis wäre der Angeklagte selbst für die Summe aufgekommen, fügte der Zeuge hinzu.

Außerdem habe der ehemalige Geschäftsführer veranlasst, dass sein Gehalt in der Höhe von 20.000 Euro monatlich sowie eine Provision für die Vermittlung eines Investors in der Höhe von 300.000 Euro an eine Beteiligungen-AG gezahlt werden, meinte Oberhofer. Somit habe er das Geld den Gläubigern entzogen.

Zeuge bestätigte Gebauers Aussagen

Der Angeklagte beteuerte jedoch, dass diese 20.000 Euro pro Monat nie für ihn alleine gewesen seien. Er habe davon lediglich rund 7.000 Euro monatlich bekommen, der Rest sei für „externe Leistungen“ vorgesehen gewesen, für Mitarbeiter und den Geschäftsführer dieser Beteiligungen-AG. Der als Zeuge geladene Geschäftsführer der Beteiligungs-AG bestätigte diese Aussagen des Beschuldigten. Auch die Provision habe er erhalten, sagte der Zeuge.

Verteidiger Markus Orgler äußerte indes in seinem Schlussplädoyer erneut heftige Kritik an der Staatsanwaltschaft und den polizeilichen Behörden. „Warum konnte der Sachverhalt nicht bereits im Ermittlungsverfahren aufgeklärt werden“, fragte der Verteidiger den Staatsanwalt. Orgler ortete eine „Hetzjagd“ auf seinen Mandanten. Oberhofer wies dies jedoch vehement zurück.

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