Bauer muss auf Weideland Hügel errichten

Ein Bauer in Vomperberg (Bezirk Schwaz) muss auf seinem Grundstück einen künstlichen Hügel errichten. Damit gehen 600 Quadratmeter seines Weidelandes verloren. Der Bauer fühlt sich schikaniert, die Behörde sieht sich im Recht.

Vor elf Jahren hatte Seniorbauer Sepp Astner in Vomperberg eine Geländekante begradigen und steil abfallende Hänge flacher machen lassen, um die Felder einfacher bewirtschaften zu können. Als Ausgleichsmaßnahme hätte er laut Bescheid vier Hügel mit Bäumen errichten müssen. Das tat er aber nicht.

Nun muss Bauer Josef Astner einen 20 Meter breiten, 30 Meter langen und drei Meter hohen, künstlichen Hügel auf seinem Feld errichten. Dafür waren 150 Lkw-Fuhren an Aushubmaterial vom Tal nach Vomperberg nötig. Insgesamt verlor der Bauer dadurch 600 Quadratmeter an landwirtschaftlicher Fläche.

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Er brauche die Fläche eigentlich für die Produktion, so Astner. Wenn er daran denke, dass in Tirol jährlich etwa 600 Hektar landwirtschaftlicher Fläche verbaut würden, sei es umso trauriger, dass hier auf diese Weise die Fläche abhanden komme.

25 Stieleichen müssen auf künstlichem Hügel gepflanzt werden

ORF

Bauer muss 25 Eichen setzen

Noch im Oktober muss Jungbauer Josef Astner 25 Stieleichen mit 1,5 Meter Höhe setzen. Im kommenden Jahr werde von der Behörde dann überprüft, ob diese Bäume auch tatsächlich angewachsen seien.

Das eigentliche Problem sehe er aber dann in 30 oder 40 Jahren, wenn die Wurzeln der Bäume in das Feld ragen würden. Dann sei der Schaden für ihn durch den Schatten, den die Bäume werfen würden, und durch die Wurzeln, die die Nährstoffe aus dem Boden saugen würden, noch größer, so Astner.

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2,8 Prozent der Gesamtfläche naturnah gestalten

Der Hügel verbessere das Landschaftsbild, und rechtskräftige Bescheide seien umzusetzen. Vor dem großen Eingriff in die Natur vor elf Jahren habe es an dieser Stelle eine wertvolle biologische und ökologische Landschaft gegeben. Durch den Eingriff seien dieses Landschaftsbild sowie der ökologische Haushalt gestört worden, begründete der Schwazer Bezirkshauptmann Karl Mark die Entscheidung der Behörde. Die Auflage der Behörde habe gelautet, dass 2,8 Prozent der Gesamtfläche wieder landschaftsnah gestaltet werden müssen.

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„Heute konkret“ und „Tirol heute"
29. 10. 2014

Dass für solche Naturnähe auch 150 Lkws mit Aushubmaterial vom Tal auf den Berg geführt werden mussten, ist auch für Anrainer schwer verständlich. Zwar habe der Seniorbauer einen Fehler gemacht, aber ausbaden müsse das nun der Jungbauer, meinte etwa Anrainer Josef Sailer.

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LK-Präsident kann Entscheidung nicht nachvollziehen

Der Präsident der Landwirtschaftskammer (LK), Josef Hechenberger, kann das behördliche Vorgehen nicht verstehen. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: „Es ist sehr schade, dass aufgrund bürokratischer Auflagen auf besten, landwirtschaftlich-produktiven Grünlandflächen künstlich Hügel und Landschaftselemente errichtet werden müssen, die dem betroffenen Bauern die Arbeit künftig erschweren. Aber so ist die Rechtsprechung, und an die müssen wir uns halten, obwohl die Nachvollziehbarkeit in diesem Fall nicht gegeben ist.“