Kalkkögel bleiben Streitthema

Der Zusammenschluss der Skigebiete Schlick 2000 und Axamer Lizum mit einer Seilbahn über die Kalkkögel verstößt gegen die Alpenkonvention. Das behauptet die Umweltdachorganisation CIPRA zum Schutz der Alpen. Die Wirtschaftskammer hatte zuvor argumentiert, dass das Projekt mit der Alpenkonvention vereinbar sei.

„Es ist eine klare Sache“, sagt Peter Haßlacher, der Vorsitzende von CIPRA Österreich, einem Dachverband zahlreicher Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Alpen. Wird eine Seilbahn über die Kalkkögel gebaut, verstöße das gegen jenes Abkommen, das die Alpenstaaten unterzeichnet haben.

Das Schutzgebiet würde durch das Projekt verschlechtert bzw. zunichte gemacht werden. Daher widerspreche es der Alpenkonvention, meint Gerhard Liebl von der Rechtsservicestelle Alpenkonvention.

„Gemeinde Axams Hauptbetreiberin der Vernichtung“

Es gäbe keine Spielräume in der Alpenkonvention wie etwa die Abwägung öffentlicher gegenüber Naturschutzinteressen. Eine Änderung der Ruhegebiets-Verordnung hält Gerhard Liebl zudem für unwahrscheinlich.

Damals seien alle Gemeinden – zum Teil mit Sonderwünschen – einheitlich dafür gewesen, dieses Ruhegebiet zu machen. Die Gemeinde Axams, die damals das Schutzgebiet sogar gefordert habe, sei jetzt die Hauptbetreiberin für die Vernichtung des Schutzgebietes, sagt der Experte der Rechtsservicestelle Alpenkonvention.

Landtag lässt externe Fachleute prüfen

Am ersten Sitzungstag des Tiroler Landtags nach der Sommerpause Anfang Oktober, war der Liftzusammenschluss zwischen der Axamer Lizum und der Schlick bestimmendes Thema. Im Landtag wurde ein Antrag angenommen, der eine umfangreiche Prüfung des Projekts „Brückenschlag“ vorsieht - mehr dazu in Landtag: Brückenschlag wird geprüft.

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