Nach Absturz: Bergführer vor Gericht

Ein Tiroler Bergführer muss sich am Dienstag in Innsbruck vor dem Strafrichter verantworten. Er hat im Vorjahr einen gesundheitlich angeschlagenen Tourengast am Piz Bernina in der Schweiz allein umkehren lassen. Beim Abstieg stürzte er ab und wurde tödlich verletzt.

Der Piz Bernina im Schweizer Kanton Graubünden ist ein Viertausender, und ein anspruchsvoller noch dazu. Der 56-jährige Tiroler Bergführer war im Juli mit zwei Deutschen Richtung Gipfel unterwegs. Einer der beiden Tourengäste wollte oder konnte nicht mehr weiter. Er hatte Krämpfe in beiden Oberschenkeln und klagte über Übelkeit wegen der Höhe. Der Mann entschied sich, alleine abzusteigen.

Anklage stützt sich auf Gutachten

Laut Anklage hätte der Bergführer das aber nicht zulassen dürfen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf ein alpintechnisches Sachverständigen-Gutachten. Demnach hätte der Bergführer die Entscheidung seines Gastes nicht akzeptieren dürfen, der einerseits gesundheitlich geschwächt war, andererseits kein Seil und kein Abseilgerät für den Abstieg über den teilweise vereisten Felsgrat bei sich hatte. Kletterer entdeckten am nächsten Tag die Leiche des abgestürzten Tourengastes.

Für den Bergführer geht es heute um viel: Er muss sich der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Der Prozess findet in Tirol statt, weil die Schweizer Behörden das Landesgericht Innsbruck um die Übernahme der Strafverfolgung ersucht haben.