Freispruch nach tödlichem Unfall mit Fahrerflucht

Jener Autofahrer, der am Faschingsdienstag bei Kematen einen Fußgänger mit einem Luxusauto angefahren und tödlich verletzt hat, wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Ein Gutachten entlastete den 31-jährigen Angeklagten.

Ein Gutachten, das nach dem ersten Verhandlungstag im Juni angefordert wurde, hat den 31-Jährigen entlastet. Dieses Gutachten hat ergeben, dass der Fußgänger auch gestorben wäre, wenn der Autofahrer langsamer unterwegs gewesen wäre, früher gebremst und angehalten hätte. Das Bezirksgericht Telfs sprach den Mann daraufhin frei, wie erst jetzt bekannt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Entscheidende Gutachten

Der erste Prozess im Juni war vertagt worden, um dieses, neue Gutachten von der Gerichtsmedizin anzufordern. Dieses sollte klären, ob der Unfalllenker das spätere Opfer sehen hätte müssen und ob eine Geschwindigkeitsverringerung eine geringere Verletzung zur Folge gehabt hätte - mehr dazu in Prozess gegen Unfalllenker vertagt.

Unfall mit 400 PS starkem Auto

Der tödliche Unfall ist in der Nacht vom Faschingsdienstag auf Aschermittwoch passiert. Gegen 23.20 Uhr war der Unfalllenker von Unterperfuss in Richtung Kematen unterwegs als er den 26-Jährigen erfasste. Er dachte, es sei ein Tier gewesen, sagte er 13 Stunden später bei der Polizei. Auf Anraten seines Anwaltes hatte sich der 31-jährige Lenker letztlich gestellt - mehr dazu in Unfalllenker glaubte an Kollision mit Tier und Tödlicher Unfall: Lenker stellt sich.