Geldstrafen und Haft wegen Schule schwänzen

Im Jahr 2013 mussten 112 Eltern in Tirol Strafe zahlen, weil ihre Pflichtschüler die Schule geschwänzt haben. Einige Elternteile gingen sogar dafür in Haft. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des zuständigen Ministeriums hervor.

Bis Eltern eine Geldstrafe für ihre schwänzenden Kinder bekommen, braucht es lange.

BH muss nach langem Prozess tätig werden

Das Kind muss 5 einzelne Tage oder drei aufeinanderfolgende Tage unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben sein. Dann tritt ein fünfstufiges Verfahren in Kraft. Gespräche mit dem Schüler, Gespräche mit Eltern und Lehrern, Zielvereinbarungen, weitere Gespräche und Zuziehung eines Schulpsychologen. Erst wenn das alles nichts nützt, leitet die Bezirkshauptmannschaft ein Verwaltungsstrafverfahren ein.

112 mal war das in Tirol im Jahr 2013 der Fall. Verantworten musste sich jener Elternteil, der der Schule als Erstansprechpartner genannt wurde. Und es wurden Geldstrafen zwischen 15 und 300 Euro ausgesprochen. Drei Elternteile zogen es vor, statt zu zahlen, 36 Stunden in Haft zu gehen.

Die meisten Schulschwänzer an Polys

Um das Schulschwänzen einzudämmen, hat Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) vor zwei Jahren an 22 Polytechnischen Lehrgängen - dort gab es die meisten hartnäckigen Schulschwänzer - ein Pilotprojekt gestartet. In ein Computerprogramm gibt der Schulleiter jeden Tag die fehlenden Schüler ein. Eltern, die einverstanden sind, erhalten sofort ein SMS, dass ihr Kind nicht in der Schule ist.

Diesen Text gibt es mehrsprachig, damit ihn alle Eltern verstehen können. Die Kosten übernimmt das Land. Das Projekt hatte Erfolg. Das Schulschwänzen ging zurück. Im vergangenen Jahr nahmen an dem Projekt bereits 32 Schulen, darunter eine Volksschule und neue Mittelschulen teil. Heuer startet das Programm an 55 Schulen in Tirol.