Auch Drittstaatler bekommen Schulstarthilfe

In Tirol gibt es eine Änderung im Bereich der Schulstarthilfe. Erstmals haben auch Drittstaatsangehörige, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben, Anspruch auf diese Leistung. Der neuen Regelung war eine erfolgreiche Klage eines im Bezirk Kufstein wohnhaften Kroaten vorausgegangen.

Der Mann hatte das Land nach Ablehnung seines Antrags auf Zuerkennung der Schulstarthilfe für seinen Sohn wegen Diskriminierung geklagt und recht bekommen. Das Bezirksgericht Innsbruck entschied im Februar 2014, dass die Schulstarthilfe keine Leistung der Sozialhilfe sei, sondern als Familienleistung und Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne der Europäischen Daueraufenthaltsrichtlinie auch langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - wie eben dem Kläger - zuerkannt werden müsse.

In Tirol nur wenige davon betroffen

Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) kündigte daraufhin an, gegen die Entscheidung keinen Einspruch zu erheben und die Richtlinien für die Vergabe zu ändern. In Tirol seien ohnehin nur ganz wenige Personen davon betroffen, meinte Palfrader. In Bundesland gibt es 145,35 Euro Schulstarthilfe pro schulpflichtiges Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren. Diese Landesförderung können Eltern noch bis zum 30. September beantragen.

Klagsverband mit Ergebnis „sehr zufrieden“

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern, der den Kroaten bei der Einbringung der Klage unterstützt hatte, sprach von einem „Erfolg auf der ganzen Linie“. „Wenn es gelingt, mit unseren Verfahren diskriminierende Regelungen zu Fall zu bringen, können wir sehr zufrieden sein“, meinte Andrea Ludwig vom Klagsverband.

Der Antrag auf Schulstarthilfe war vom Land Tirol abgelehnt worden, als Kroatien noch nicht Mitglied der EU war. Für das Schuljahr 2013/14 wurde dem Buben und seinen Schwestern die Schulstarthilfe bewilligt und überwiesen. Das Land Tirol wurde dazu verurteilt, dem Kläger die Schulstarthilfe für die Jahre 2011/12 und 2012/13 auszuzahlen. Das sonstige Klagebegehren für die Jahre 2008 bis 2011 wurde teils wegen Verjährung abgewiesen.

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