Fall Larissa: OLG bestätigt 20 Jahre Haft

Die 20 Jahre Haft im Mordfall Larissa sind Dienstagvormittag im Berufungsprozess am Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt worden. Der 24-jährige Freund des Opfers war im Juni zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die erstinstanzlichen Strafbemessungsgründe seien weder zu präzisieren, noch zu ergänzen, begründete der Vorsitzende Anton Mayr sein Urteil. Gegen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe würden das reumütige Geständnis und die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten sprechen. „Andererseits ist die Schuld so hoch, dass eine geringere Strafe nicht infrage kommt“, fügte Mayr hinzu.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten gegen das Urteil berufen - mehr dazu in Staatsanwalt beruft gegen Larissa-Urteil. Der Fall Larissa hatte im Herbst letzten Jahres österreichweit für Aufsehen gesorgt. Nach der 21-Jährigen war wochenlang gesucht worden, ihre Leiche wurde schließlich im Inn entdeckt - mehr dazu in Bestätigt: Larissas Leiche gefunden. Der 24-jährige Freund des Opfers hatte sich noch selbst an der Suche beteiligt. Nachdem sich der Verdacht gegen ihn erhärtete, hat er aber ein Geständnis abgelegt - mehr dazu in Larissa: Freund legte Geständnis ab.

Tat aus Wut über vermeintliche Untreue

Er soll die junge Frau in der Nacht auf den 14. September 2013 in seiner Wohnung aus Wut über vermeintliche Untreue bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben und ihr anschließend eine Körperlotion eingeflößt, an der die Frau schließlich erstickt ist. Danach soll er die Leiche in den Inn geworfen haben.

Im Schwurgerichtsprozess im Juni wurde er dafür in erster Instanz zu 20 Jahren Haft verurteilt. Außerdem soll er in eine Anstalt eingewiesen werden - mehr dazu in Larissa-Prozess: 20 Jahre Haft und Einweisung. Das psychiatrische Gutachten attestiert dem 24-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung und Wiederholungsgefahr.