Gesetz behindert männliche Pädagogen

Familienministerin Sophie Karmasin und der Bund stellen Geldmittel zur Anwerbung von Männern für eine Arbeit als Kindergartenpädagoge zur Verfügung. Doch die derzeit geltenden Gleichbehandlungsvorschriften von Frauen und Männern machen eine Umsetzung schwierig.

Der Einsatz von männlichen Kindergartenpädagogen beeinflusse das Verhalten von Buben, stellte der Innsbrucker Erziehungswissenschaftsprofessor Josef Christian Aigner fest. Daraufhin wurden vom Familienministerium Gelder für die Einstellung von männlichen Kindergartenpädagogen bereitgestellt.

Einige Bundesländer haben schon auf das Angebot der Ministerin reagiert. Sie haben Initiativen in diese Richtung angekündigt. Doch das Gleichbehandlungsgesetz, das lediglich auf die Gleichstellung von Frauen ausgerichtet ist, könnte dem Anliegen einen Strich durch die Rechnung machen.

Ein einseitiges Gleichbehandlungsgesetz

Eine aktuelle Ausschreibung des Landesschulrates für Tirol für eine Assistenzkraft in einem Bundes-Kindergarten verlangt, dass bei gleicher Qualifikation die weibliche Bewerberin dem männlichen Bewerber vorgezogen wird. Dies steht im Widerspruch zu den Bemühungen, mehr Männer für pädagogische Berufe zu gewinnen.

Aigner fordert deshalb eine bedarfs- oder berufsgerechte Differenzierung. „Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht, in diesem Fall also die Männer, müssten gefördert werden, Gleichbehandlungsgesetze und Frauenförderungspläne müssten in diese Richtung reformiert und durch Männerförderungspläne ergänzt werden“, verlangt der Wissenschaftler. Dies würde Männern signalisieren, dass sie in der Pädagogik willkommen sind.

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