Frist für Agrargemeinschaften endet

Für viele Agrargemeinschaften endet um 24.00 Uhr die Frist um Urkunden, Konten und Sparbücher zu übergeben. Sollte sich eine Agrargemeinschaft weigern, werde ein Strafverfahren eingeleitet und die Bezirkshauptmannschaft mit der Vollstreckung beauftragt.

Seit 1. Juli ist das neue Agrargesetz in Kraft und damit gibt es auch sogenannte „Substanzverwalter“, die über das Agrarvermögen verfügen. Meist sind das die jeweiligen Bürgermeister der 140 betroffenen Gemeinden. Unter anderem geht es um Pachteinnahmen aber auch um die Ersparnisse. Weiters sieht es das neue Gesetz vor, dass die Agrarier innerhalb von vier Wochen alle Urkunden und Sparbücher übergeben müssen. Diese Übergabefrist endet um Mitternacht.

Widerspenstige Agrargemeinschaften seien bis dato von den Gemeinden noch keine gemeldet worden, so der stellvertretende Leiter der Abteilung Agrargemeinschaften im Land Tirol, Christoph Baldauf. Sollte sich eine Agrargemeinschaft weigern, die Unterlagen zu übergeben, werde ein Strafverfahren eingeleitet und die Bezirkshauptmannschaft mit der Vollstreckung beauftragt. Insgesamt sind in Tirol 250 Gemeindegutsagrargemeinschaften von diesen Maßnahmen betroffen.

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