Online-Wohnungsvermieter ärgern Hoteliers

Ein Online-Portal, auf dem Privatpersonen Wohnungen zur Miete anbieten, ist jetzt vom OGH kritisiert geworden. Tiroler Hoteliers sind über diese Billig-Konkurrenz verärgert. Sie fordern eine stärkere gesetzliche Einbettung derartiger Online-Dienste.

Die Internet-Plattform „Airbnb“ boomt. Mehrere tausend private Zimmer und Wohnungen werden derzeit auf der Website als Urlaubsunterkunft angeboten. Überwiegend private Wohnungsbesitzer vermieten ihre Unterkunft an Touristen. Vor allem bei jüngeren Menschen ist diese Art zu reisen sehr beliebt, da es eine preiswerte Alternative zu Hotels darstellt.

OGH Urteil kritisiert Airbnb Konzept

Der Oberste Gerichtshof (OGH) kritisierte nun das Konzept des Ferienappartement-Portals. Er sieht darin eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer. Ist eine Eigentumswohnung also nicht als Ferienappartement gewidmet, müssen alle anderen Hauseigentümer zustimmen, heißt es in dem Urteil. Dabei komme es zwangsläufig dazu, dass sich eine unbestimmte Anzahl von hausfremden Personen im Wohnhaus aufhält, begründet der OGH seine Kritik.

Seine Wohnung auf solchen Portalen, wie „Airbnb“, zu vermieten bewegte sich schon längere Zeit in einer juristischen Grauzone. Will man nämlich seine Wohnung untervermieten, braucht man eigentlich die Zustimmung des Vermieters, ansonsten droht einem die Kündigung. Außerdem darf durch die Untervermietung kein Gewinn gemacht werden.

Behörden wittern Steuerbetrug

Neben dem OGH hat auch die Steuerfahndung die Portale ins Visier genommen. Die Behörden vermuten einen hohen Geldbetrag, der so um den Fiskus vorbei geschummelt wird, da private keine Gewerbeberechtigung haben und keine Ortstaxen bezahlen müssen. So zwang der New Yorker Staatsanwalt Airbnb die Daten von 15.000 Nutzern herauszugeben, um von diesen die gesetzliche Hotelsteuer einzutreiben.

Tiroler Hoteliers verärgert

In Tirol sind es einige hundert private Vermieter, die ihre Wohnungen oder Häuser an Urlauber vermieten. Sieht man sich die Online Plattformen durch, sind viele davon über den Sommer ausgebucht. Die Hoteliers sehen in Airbnb eine unfaire Konkurrenz. Sie fordern zumindest eine Gleichstellung mit dem Privatzimmervermietungsgesetz. Siegfried Egger, Obmann der Fachgruppe Hotelerie der Tiroler Wirtschaftskammer, kritisiert die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen. „Da wird kein Brandschutz oder irgendetwas anderes behördlich kontrolliert. Es gibt kein Qualitätsversprechen.“ Alles Dinge, die ein normaler Unternehmer selbst finanzieren und umsetzen müsse, aber ein privater nicht, beschwert sich Egger.

Airbnb an Einigung interessiert

Im Ausland war Airbnb bereits gezwungen Strafen zu bezahlen. So musste das Unternehmen in Barcelona 30.000 Euro zahlen. Airbnb Mitbegründer Nathan Blecharczyk versteht Bedenken gegenüber Nutzern, die im großen Stil vermieten. Diese Nutzer könnten ausgeschlossen werden, so Blecharczyk. Auch an einer Einigung mit den Behörden ist er interessiert. „Wir glauben, dass unsere Nutzer Steuern bezahlen sollten. Sie wissen nur nicht wie“, erklärte er. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen die Nutzer gewährleisten, dass Angebote und Buchungen „allen geltende Gesetzen, Steueranforderungen, Regeln und Bestimmungen entsprechen“.

Neun Millionen Übernachtungen seit 2007

Das 2007 gegründete Unternehmen verbuchte insgesamt neun Millionen Übernachtungen. Nicht nur „Airbnb“, auch „9flats“ oder „Wimdu“ basieren auf demselben Konzept.

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