Ermittlungen gegen Bürgermeister eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat das Ermittlungsverfahren gegen mehrere Bürgermeister eingestellt. Es ging um Wahlempfehlungen im Zusammenhang mit der Volksbefragung zur Wehrpflicht auf offiziellem Gemeindepapier.

Gegen 15 Bürgermeister hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Untreue ermittelt. Es gab den Verdacht, dass die Bürgermeister durch Versenden von Wahlempfehlungen auf offiziellem Gemeindepapier ihre Amtsbefugnis missbraucht haben. Das Verfahren gegen einen weiteren Bürgermeister, der auch Justizbediensteter ist, wurde an die Staatsanwaltschaft Salzburg abgetreten, um den Anschein einer Befangenheit zu vermeiden.

Bürgermeister hatten Kosten selbst getragen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck haben jetzt ergeben, dass alle Bürgermeister die damit verbundenen Kosten wie Kopierkosten oder Porto selbst getragen haben. Es ist also in keiner Gemeinde zu einem Vermögensschaden gekommen. In zwölf Fällen waren die Wahlempfehlungsschreiben aber so gestaltet, dass sie den Eindruck einer amtlichen Aussendung vermittelt haben.

Fehlende Erfahrung mit Volksbefragungen

Dazu hat im Jahr 2004 der Verfassungsgerichtshof im Zusammenhang mit einer Gemeinderatswahl festgestellt, dass eine Wahlwerbung durch Gemeindeorgane, die den Anschein einer amtlichen Aussendung machen, rechtswidrig sind. Das gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch für eine Wahlempfehlung bei einer Volksbefragung.

Das hätten sie nicht gewusst, argumentierten die Bürgermeister, außerdem hätten sie bislang keinerlei Erfahrung mit Volksbefragungen gehabt. Das hat man den Bürgermeistern auch nicht widerlegen können, deshalb wurde das Ermittlungsverfahren jetzt eingestellt. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs ist nur dann erfüllt, wenn wissentlich rechtswidrig gehandelt wurde.

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