Anton Steixner beteuert Unschuld
Der ehemalige LHStv Anton Steixner (ÖVP) stand am Freitag in Innsbruck vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Politiker vor, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Dafür drohen bei einem Schuldspruch bis zu drei Jahre Haft.
Steixner: Als seine Pflicht angesehen
Der Beamte sollte damals - im Jahr 2008 - in den Vorstand des Jägerverbandes gewählt werden. Steixner meinte, er habe es als seine Pflicht angesehen, dem Landesjägermeister „zu sagen, dass er sich da jemanden hereinholt, mit dem die Zusammenarbeit sehr schwierig ist“. Schließlich habe es nicht nur ein Disziplinarverfahren, sondern auch ein Strafverfahren gegen den Beamten gegeben. Zudem habe ihn der Landesforstdirektor massiv gebeten, den Landesjägermeister über die Vorwürfe gegen den im Wahlvorschlag gelisteten Forstbeamten zu unterrichten.
Der ehemalige LHStv. untermauerte zudem seine Aussagen im Vorfeld des Prozesses, wonach er keine schriftlichen Unterlagen übergeben habe. Er sei zwar Dienstvorgesetzter des Beamten gewesen, sei aber bezüglich des Disziplinarverfahrens nicht zuständig gewesen und habe keine Akteneinsicht gehabt. Den Großteil der Verfehlungen des Beamten habe er zudem schon lange gekannt, sie seien in mehreren Versammlungen Thema gewesen.
Anwalt: Es lag kein Amtsgeheimnis vor
Steixners Anwalt Albert Heiss erklärte, dass das Disziplinarverfahren längst vor 2008 in weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt gewesen sei. Daher habe überhaupt kein Amtsgeheimnis vorgelegen. Zudem sei es im Zuge einer Abwägung im öffentlichen Interesse gelegen, einen Mann, gegen den solch starke Bedenken vorliegen würden, nicht in den Vorstand einer öffentlichen Körperschaft wie der des Jägerverbandes gewählt werde.
Auch Berktold plädierte auf nicht schuldig
Der ebenfalls angeklagte frühere Landesjägermeister Karl Berktold plädierte ebenfalls auf nicht schuldig. Er habe nie Unterlagen von Steixner erhalten, zudem wäre das anhängige Disziplinarverfahren bereits vor dem Gespräch mit dem Politiker von vielen erwähnt worden.
Staatsanwalt Reinhard Santeler blieb jedoch in seinem Eröffnungsplädoyer bei den in der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfen gegen die Angeklagten. Steixner habe durch die Information an den Landesjägermeister ein Amtsgeheimnis verletzt und habe diesem dann über Aufforderung eine Kopie des Aktenstücks ausgehändigt. Die beiden hätten sich abgesprochen und Dokumente ausgetauscht. „Sie mussten beide wissen: Schweigen ist Gold, alles andere ist verboten“, meinte Santeler in Richtung der Angeklagten.
Einige Zeugen hatten sich für Freitag entschuldigt, die Verhandlung wurde vertagt.