Anklage als Berufsrisiko?

Wie schwer wiegen Fehler, die Ärzte begehen und die zu einer schweren Schädigung oder gar dem Tod eines Patienten führen? Diese Frage ist rund um den Prozess gegen drei Mediziner des Krankenhaus Kufstein aufgetaucht. Sind Ärzte damit als Berufsstand benachteiligt?

Fehler passieren wohl überall, wo Menschen arbeiten. Dass sie bei Ärzten schwerwiegendere Folgen haben können, ist unbestritten. Dennoch: Mediziner würden kein besonderes strafrechtliches Risiko tragen, sagt Andreas Scheil vom Institut für Strafrecht der Universität Innsbruck. Es sehe zwar so aus, dass Staatsanwälte häufig besonders gefährliche Verhältnisse anklagen würden. Das könne allerdings auch damit zusammenhängen, dass eben nur die besonders schweren Fälle in der Öffentlichkeit wahrgenommen würden.

Berufe mit erhöhtem Gefahrenpotential

Der Arztberuf sei unbestritten eine gefahrengeneigte Tätigkeit, sagt der renommierte Strafrechtler. Es gebe aber auch andere Berufe wie etwa Berufskraftfahrer oder Bauarbeiter mit erhöhtem Gefahren-Risiko. „Poliere werden verfolgt, wenn sie zum Beispiel nicht dafür sorgen, dass bei einer Schachtgrabung die Bretter ordentlich befestigt und die Schächte abgesichert sind. Wenn das zusammenstürzt und jemand darunter begraben wird, dann wird der Polier geklagt.“

International im unteren Bereich

Die höhere Strafe werde zwar häufig angedroht, doch im Einzelfall auch bei Ärzten selten angewandt, so Scheil. „Die Strafdrohungen für diese Delikte sehen Freiheitsstrafen vor. Aber wenn jemand zum ersten Mal kommt, dann bekommt er vielleicht eine Freiheitsstrafe die in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Oder er bekommt von vornherein nur eine Geldstrafe. Die von den Strafgerichten tatsächlich verhängten Sanktionen im Bereich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung – auch für Ärzte – sind im internationalen Bereich im unteren Bereich.“

Was die leichte Körperverletzung betrifft, habe es lange ein Ärzteprivileg gegeben. Sie blieben straffrei, wenn sie nicht übermäßig sorglos gehandelt hatten und die Gesundheitsschädigung nicht länger als zwei Wochen gedauert hat. Scheil: „Dieses Privileg für Angehörige von Gesundheitsberufen ist vor ein paar Jahren gefallen. Aber nur insofern, als dass dieses Privileg jedermann zugestanden wird, auch zum Beispiel den Autofahrern.“ Generell seien Ärztefehler glücklicherweise doch die Ausnahme, sagt Scheil, der das Strafrecht in dieser Form verteidigt.

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