Plakat-Prozess: Penz frei gesprochen

Der frühere FPÖ-Spitzenkandidat und Hotelier August Penz ist Montagnachmittag in einem Prozess um mögliche Verhetzung freigesprochen worden. Auslöser für die Anklage war ein umstrittener Marokkaner-Slogan auf Wahlplakaten 2012 .

Wahlplakat FPÖ

ORF

Dieser Slogan wurde August Penz zur Last gelegt.

Der Prozess wurde am Montag am Landesgericht Innsbruck neu aufgerollt, nachdem das Oberlandesgericht das ursprüngliche Urteil aufgehoben hatte - mehr dazu in Urteil gegen Penz vorerst aufgehoben.

Der Freispruch am Montag am Landesgericht Innsbruck erfolgte im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richterin meinte zwar, dass der Tatbestand der Verhetzung durch das Plakat gegeben sei. Der Angeklagte habe aber glaubhaft darstellen können, dass er sich auf Missstände in der sogenannten Morrokaner-Szene bezogen habe. Er habe auch glaubwürdig darstellen können, dass er parteiintern vor der Veröffentlichung des Plakats Bedenken angemeldet habe. Weiters habe der Angeklagte auf eigene Kosten für die Beseitigung der Plakate gesorgt.

Penz habe nicht den bedingten Vorsatz gehabt, das gesamte marokkanische Volk mit dem Slogan „Heimatliebe statt Marokkanerdiebe“ zu beleidigen, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Penz zeigte sich erleichert

Penz selbst zeigte sich nach der Urteilsbegründung erleichtert: „Man fühlt sich wie ein Sportler, der einen Sieg errungen hat. Ich bin froh darüber, dass es in einem Freispruch geendet hat. Ich war von Anfang an davon überzeugt, weil ich volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt habe“, sagte Penz nach der Urteilsverkündung.

Penz will Auftrag für Plakate nicht gegeben haben

Die FPÖ-Plakate mit dem Slogan „Heimatliebe statt Marokkaner-Diebe“ hatten im Innsbrucker Gemeinderatswahlkampf 2012 für Empörung gesorgt und auch zu diplomatischen Verstimmungen mit dem marokkanischen Königshaus geführt.

Der damalige Spitzenkandidat der FPÖ, Hotelier August Penz, ist vor einem Jahr am Landesgericht wegen Verhetzung zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro verurteilt worden. Penz selbst hatte betont, dass er weder den Auftrag für die Plakate erteilt, noch sie gedruckt habe. Zudem habe er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen lassen und sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt.

Berufung nach Ersturteil

Das Oberlandesgericht hob das Urteil wegen Begründungsmängeln auf. Montagnachmittag muss das Gericht erneut entscheiden, ob mit den Plakaten die Menschenwürde verletzt wurde. August Penz hatte wenige Wochen nach der Gemeinderats-Wahl übrigens auf sein Mandat verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten - mehr dazu in August Penz tritt aus der FPÖ aus.