Urteil: Schulstarthilfe für Nicht-EU-Bürger

Ein Kroate, der vom Land Tirol keine Schulstarthilfe bekommt, könnte auch für andere Bundesländer zum Präzedenzfall werden. Demnach könnten Leistungen des Landes künftig sehr wohl auch Drittstaatsangehörigen zustehen.

Das Bezirksgericht Innsbruck hat ein möglicherweise über die Tiroler Landesgrenzen hinaus richtungsweisendes Urteil gefällt. Ein im Bezirk Kufstein wohnhafter Kroate hatte das Land nach Ablehnung seines Antrags auf Zuerkennung der Schulstarthilfe für seinen elfjährigen Sohn wegen Diskriminierung geklagt und Recht bekommen. Davon könnten laut Klagsverband auch Regelungen anderer Bundesländer betroffen sein.

Leistungen nur für EU-Bürger nicht haltbar

Die Auszahlung wurde seitens des Landes verweigert, weil weder Vater noch Sohn österreichische beziehungsweise EU-Staatsbürger seien und gemäß Gesetzestext Schulstarthilfe nur an diese ausgezahlt werde. Das Bezirksgericht entschied jedoch nunmehr in einem der APA vorliegenden Urteil, dass die Schulstarthilfe keine Leistung der Sozialhilfe sei, sondern als Familienleistung und Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne der Europäischen Daueraufenthaltsrichtlinie auch langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - wie eben dem Kläger - zuerkannt werden müsse.

Landesrätin will Vergabekriterien ändern

Die zuständige Landesrätin Beate Palfrader (ÖVP) kündigte gegenüber der APA an, gegen die Entscheidung keinen Einspruch zu erheben. Sie werde kommende Woche bei der Sitzung der Landesregierung einen Antrag einbringen, indem festgeschrieben werden soll, dass Schulstarthilfe künftig auch Drittstaatsangehörigen zukomme. Dies betreffe in Tirol ohnehin nur ganz wenige Personen, meinte Palfrader.

Der Antrag auf Schulstarthilfe war vom Land Tirol abgelehnt worden, als Kroatien noch nicht Mitglied der EU war. Für das Schuljahr 2013/14 wurde dem Buben und seinen Schwestern die Schulstarthilfe bewilligt und überwiesen. Das Land Tirol wurde dazu verurteilt, dem Kläger die Schulstarthilfe für die Jahre 2011/12 und 2012/13 auszuzahlen. Das sonstige Klagebegehren für die Jahre 2008 bis 2011 wurde teils wegen Verjährung abgewiesen.

Gleichbehandlung von EU- und Nicht-EU-Ausländern

Der „Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern“, der den Kroaten bei der Einbringung der Klage unterstützte, erklärte in einer Aussendung, dass aufgrund dieses Urteils das Land Tirol so wie die anderen Bundesländer aufgerufen seien, den Ausschluss Drittstaatsangehöriger von zahlreichen Landesleistungen zu überdenken.

Das Urteil sei ein eindeutiges Signal zur Gleichstellung von Personen, die nicht aus der EU kommen, aber hier ihren langfristigen Aufenthalt haben. „Diese Entscheidung betrifft alle Bundesländer, die jetzt ihre Leistungen dahin gehend überprüfen müssen“, meinte Andrea Ludwig vom Klagsverband.

FPÖ verärgert

Aus der Bundes-FPÖ hießt es am Donnerstag dazu: Es sei kein Wunder, dass für österreichische Familien kein Geld mehr da sei. Und Tirols FPÖ-Obmann Markus Abwerzger kritisiert, dass das Land bei diesem erstinstanzlichen Urteil sofort klein beigeben will. Die Schulstarthilfe beträgt 145 Euro pro bedürftigem Kind und Schuljahr. Laut Land betreffe die Änderung in Tirol nur wenige Familien.