Agrargesetz gibt Gemeinden das Ruder in die Hand

Die schwarz-grüne Landesregierung hat am Dienstag ihren Gesetzesvorschlag zur Lösung des jahrelangen Agrargemeinschafts-Streits vorgestellt. Demnach gehört alles, was nicht Haus- und Gutsbedarf ist, den Gemeinden und wird von einem „Substanzverwalter“ verwaltet.

Durch die Novelle zum Fluverfassungsgesetz sollen die Gemeinden zu ihrem Recht und vor allem zu ihrem Vermögen kommen. Die schwarz-grüne Landesregierung betonte am Dienstag, die beschlossenen Eckpunkte eines künftig neuen Gesetzes garantierten die vollständige Umsetzung der höchstgerichtlichen Entscheidungen in Sachen Agrargemeinschaften. Betroffen davon sind rund 250 Gemeindeguts-Agrargemeinschaften von insgesamt 2000 Agrargemeinschaften in Tirol.

Gemeinderat wählt „Substanzverwalter“

Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) erklärte nach der Regierungssitzung, dass alles, was über das land- und forstwirtschaftliche Nutzungsrecht hinausgeht, dem Substanzwert zuzurechnen sei und damit den Gemeinden gehöre, also Grundstücke, Jagdpachten, Überling, etc. „Damit es vollzogen werden kann, verwalten die Gemeinden den Substanzwert selbst. Das Organ heißt Substanzverwalter und wird vom Gemeinderat gewählt.“

Der Gemeinderat entscheide, der Sachverwalter handle. Z.B., wenn ein Grundverkauf vorgesehen ist, entscheidet der Gemeinderat, dass der Grund verkauft wird. Der Sachverwalter unterfertigt den Vertrag, er braucht dazu keine Agrargemeinschaft mehr, so der Landeshauptmann. Die Gemeinde kann selbst handeln ohne Agrargemeinschaft.

Trennung von Substanzwert und allem anderen

Kernpunkt des neuen Gesetzes sei eine klare organisatorische Trennung von allen Angelegenheiten. Diese spiegle sich auch in der Finanzgebarung wieder. Das bisherige System der zwei Rechnungskreise entfalle. Buchführung und Jahresrechnung werde sich in zwei Teile gliedern: Der eine Teil betreffe land- und forstwirtschaftliche Nutzungsrechte, der andere Teil sämtliche anderen Angelegenheiten der Agrargemeinschaft, für die der Substanzverwalter verantwortlich sei.

Grüne: Historisches Unrecht beseitigen

Zufrieden mit dem geplanten Grundsatzbeschluss für das neue Gesetz zeigt sich der Koalitionspartner. Die grüne Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe erklärte, sie freue sich, dass mit der Novelle die Grundlage zur Beseitigung von historischem Unrecht geschaffen wurde. „Historisches Unrecht, das sowohl Profiteure als auch Geschädigte zum Teil nur geerbt haben. Es ist eine Grundlage für eine gute Lösung dieses jahrelangen Streits“, sagte Felipe. Die VfGH-Urteile würden auf Punkt und Beistrich umgesetzt und die Gemeinden kommen zu ihrem Recht.

Entschädigung bei Auflösung einer Agrargemeinschaft

Möglich soll es künftig auch sein, dass Agrargemeinschaften und Gemeinden nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen getrennte Wege gehen. In dem Fall muss geprüft werden, ob den Agrargemeinschaften eine Entschädigung zusteht.

Bis Anfang Jänner soll der Begutachtungs-Entwurf des neuen Flurverfassungsgesetzes fertig sein. Im März soll es der Landtag dann nach letzten Feinabstimmungen beschließen.

Reaktionen

Kritik an der geplanten Agrar-Novelle kommt von der Liste Fritz. Was die schwarz-grüne Landesregierung plane, könne nicht funktionieren, so Liste-Fritz-Abgeordneter Andreas Brugger. Weil die Regierungskoalition die sauberste Lösung einer Rückübertragung der Agrargemeinschafts-Flächen an die Gemeinden nicht wolle, schaffe man jetzt zwei Chefs in den Agrargemeinschaften. Brugger spricht von einer untauglichen Konstruktion, um das Agrarunrecht zu beenden. Statt dessen müsse man durch den jetzigen Vorschlag Benachteiligungen und gegenseitige Blockaden befürchten, so die Liste Fritz.

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