Mountainbiker blitzt mit Einspruch ab
Der 43-jährige Mountainbiker und der 52-jährige Jäger – beide stammen aus Telfs – waren im Bereich des Kochentalsteigs im südlichen Bereich der Hohen Munde mehrmals aufeinander getroffen. Beim dritten Mal - Mitte Mai – meldete der Jäger den Biker beim Jagdpächter. Es kam zu einer Anzeige bei der BH Innsbruck Land. Gegen den Mountainbiker wurde ein Strafbescheid in Höhe von 100.- Euro ausgesprochen. Die Höhe der Strafe befand der Mountainbiker als nicht gerechtfertigt, er legte daher Berufung ein.
Keine ausgewiesene Mountainbike-Strecke
Die Verhandlung vor dem UVS war dann ein klassisches Beispiel für die Situation der Mountainbiker in Tirol. Der Jäger war mit seinem Hund auf dem Steig als Wanderer unterwegs und hatte keine offizielle Funktion. Der Mountainbiker, der fast täglich in dem Gebiet radelt, wusste zwar, dass er sich auf keiner ausgewiesenen Mountainbike-Strecke befand, er ging aber davon aus, dass es geduldet sei, den Steig zu befahren. Letztlich war er im Unrecht und muss 100.- Euro Strafe und die Gerichtskosten bezahlen.