Kammer-Beiträge nicht kassiert: Geldstrafe

Eine frühere Mitarbeiterin der Wirtschaftskammer ist jetzt wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Die Frau hat die Wirtschaftskammer über Jahre um rund 500.000 Euro geschädigt. Aufgeflogen ist das nach der Pensionierung der Mitarbeiterin.

Die Mitarbeiterin war bei der Wirtschaftskammer für die sogenannte Kammerumlage zuständig. Als zwei große Lebensmittelketten gegen die Höhe dieses Pflichtbeitrages Einspruch einlegten, begann der verhängnisvolle Kreislauf. Die Frau verzichtete einfach darauf, das Geld einzutreiben. Auch bei weiteren 14 Firmen, die Berufung einlegten, unternahm die Frau nichts.

Motiv: Angst für Kündigung

Vor Richter Günther Böhler erklärte die Frau am Freitag, sie habe Angst vor einer Kündigung gehabt. Das blieb als einzige Erklärung für die Tat, denn bereichert hat sich die Frau nicht, sie hat auch keinen der Betriebe gekannt. Dass diese Praxis möglich war und zudem zehn Jahre nicht auffiel, ist der „unvorstellbar mangelnden Kontrolle“ in der Wirtschaftskammer zuzuschreiben, so Richter Böhler. Die Frau kam auch deshalb mit einer relativ geringen Strafe davon. Eineinhalb Jahre Haft bedingt und Wiedergutmachung des Schadens in einer Höhe von etwa 300.000 Euro.