Erneut Sonderlandtag zu Agrarstreit

Die Landtagsopposition beantragt zur Rückübertragung von Gemeindegut erneut einen Sonderlandtag, der noch im Oktober abgehalten wird. Sie präsentiert dazu ein dementsprechendes Gesetz. Die Regierung feilt unterdessen an einer eigenen Novelle.

Hinter dem zweiten Anlauf der Tiroler Opposition für ein Gemeindeguts-Rückübertragungsgesetz verbirgt sich viel Zündstoff. Insgesamt geht es um mindestens 2.000 Quadratkilometer Grund und Boden in Tirol, eine Fläche so groß wie Osttirol. Einst war dies Gemeindebesitz, heute stehen die Agrargemeinschaften im Grundbuch.

Entwurf ist knapp 300 Seiten stark

Diese Fläche, so die Forderung der Tiroler Oppositionsparteien, soll den Gemeinden mittels Gesetz wieder rückübertragen werden. Die Nutzungsrechte der Bauern würden dabei unangetastet bleiben. Konzipiert wurde der 279 Seiten starke Gesetzesentwurf von Andreas Brugger von der Liste Fritz. Der Entwurf sei verfassungskonform und diene der Bevölkerung, sagt Brugger.

„Es geht dabei um die Möglichkeit, dass von der öffentlichen Hand Bodenpolitik gemacht wird, weil wir haben sonst nichts als diese Gründe, die den Gemeinden gehört haben!“ Den einzigen Zugriff auf Grund und Boden, den man habe in Tirol, seien diese Gemeindegründe. „Da geht’s um die Frage leistbares Wohnen und um Existenzgrundlagen der Bevölkerung“, sagt Andreas Brugger von der Liste Fritz.

Das Gesetz beende den jahrelangen Agrarstreit, derzeit habe man den Eindruck es werde auf Zeit gespielt, sagt Hans Lindenberger von „vorwärts Tirol“. Derselben Meinung ist FPÖ-Obmann Gerald Hauser. Die Bürgermeister würden von der Landespolitik in dieser Frage gänzlich „im Regen stehen gelassen“.

Regierung ist ebenfalls schon aktiv

Eine schnelle Lösung im Agrarstreit kündigte auch die schwarz-grüne Landesregierung an. Sie arbeitet ebenfalls an einer Gesetzesnovelle, die übrigens auch sogenannte „Hauptteilungen“ zulassen soll. Das bedeutet, dass sich Agrarier und Gemeinden das Eigentum fix aufteilen sollen. Die Bauern bekämen dann soviel Flächen, wie dem Wert ihrer Nutzungsrechte entsprächen.

Für SPÖ-Chef Gerard Reheis ist diese Möglichkeit ein Unding. „Es gibt nicht zu teilen, es gibt nichts zu verhandeln, zu vereinbaren oder hauptzuteilen. Es ist seit 1982 eine ganz klare Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Gemeinden zu ihrem Recht kommen sollen. Und tatsächlich haben die Agrarmitglieder lediglich den Anspruch, Naturalbezüge an Weideholz und maximal bis zum Haus- und Gutsbedarf zu beanspruchen und alles andere gehört den Gemeinden!“ erklärte der Tiroler SPÖ-Chef.

Termin wird erst festgelegt

Die Opposition hat nun zu diesem Thema einen Sonderlandtag beantragt, der noch im Oktober stattfinden wird. Grünen-Klubchef Gebi Mair will sich zum Rückübertragungsgesetz noch nicht äußern, er müsse die 279 Seiten erst durchlesen. Auch von ÖVP-Klubobmann Josef Geisler lag noch keine Stellungnahme vor.

ÖVP kritisiert Sonderlandtag

Die Tiroler ÖVP warf den Oppositionsparteien vor, mit dem Antrag auf Einberufung eines Sonderlandtags in Sachen Agrargemeinschaften den „Agrarstreit weiter anzufachen, statt an Lösungen mitzuarbeiten“. Dies erklärte ÖVP-Klubobmann-Stellvertreter, LAbg. Hermann Kuenz in einer Aussendung. Er habe den neuerlichen Vorstoß mit „Verwunderung“ zur Kenntnis genommen, meinte Kuenz. Sonderlandtage seien „reiner Populismus“ und nicht geeignet, offene Fragen zu lösen.

Das von Liste Fritz-LAbg. Andreas Brugger ausgearbeitete Rückübertragungsgesetz, das die Oppositionsparteien bei der Sondersitzung mittels Dringlichkeitsantrag einbringen wollen, sei schon einmal durch den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes als nicht beschlussreif und verfassungsrechtlich bedenklich bewertet worden, sagte der Klubobmann-Stellvertreter.

Erste Initiative war erfolglos

Schon vor der Landtagswahl im April 2013 hatte es einen Sonderlandtag zum Thema gegeben. Dieser hatte auch die Unterstützung des damals noch Koalitionspartners SPÖ gefunden - mehr dazu in Sonderlandtag wie erwartet gegen Novelle.

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