Österreich erobert „Griaß di“ zurück

Einen ersten Erfolg hat die Tiroler Wirtschaftskammer jetzt im Streit um „Griaß di!“ errungen. Die Tiroler Grußformel darf vorerst wieder als T-Shirt-Aufdruck verwendet werden. Eine entsprechende Entscheidung erging am Donnerstag.

Ein deutscher Unternehmer hat sich das „Griaß di“ als Marke eintragen lassen - mehr dazu in Grußformel „Griaß di“ in deutscher Hand. Einem Tiroler T-Shirt Produzenten wurde daraufhin verboten, diesen Schriftzug auf seine Erzeugnisse zu drucken.

Entscheidung der ersten Instanz

Die Wirtschaftskammer hat daraufhin eine Löschung der Marke beim europäischen Harmonisierungsamt in Alicante beantragt und am Donnerstag in erster Instanz Recht bekommen. „Griaß di!“ ist keine geschützte Marke mehr und darf wieder auf allen Produkten verwendet werden.

Formulierung nicht markant genug

Die Grußformel „Griaß di“ habe nicht so markante Unterscheidungskraft, um als Herkunftshinweis für ein Produkt zu gelten, so die Argumentation der Wirtschaftskammer. Um als Marke geschützt werden zu können, so der zuständige Mitarbeiter Gernot Bock von der Wirtschaftskammer in einem TT-Bericht (Freitag-Ausgabe), muss etwas auch als Marke ein Produkt kennzeichnen und so wahrgenommen werden.

Der juristische Erfolg ist noch nicht dauerhaft. Zwei Monate hat das Unternehmen, das ursprünglich „Griaß di“ als Marke schützen ließ, nun Zeit, gegen die Beschwerde zu berufen. Im Falle eines Einspruchs hätte dies laut dem Bericht wieder aufschiebende Wirkung.