Prozess ÖVP und Area 47 gegen M. Wilhelm

Am Landesgericht ist am Freitag der Rechtsstreit zwischen dem Veranstaltungszentrum Area 47 und der ÖVP gegen den Publizisten Markus Wilhelm weitergegangen. Wilhelm hatte das Area 47-Logo wie ein Hakenkreuz dargestellt und war geklagt worden.

In dem Zivilprozess muss das Gericht klären, wie weit kritisch zugespitzte publizistische Darstellung gehen darf, um gesellschaftliche oder politische Missstände aufzuzeigen.

Area 47 und ÖVP hatten Wilhelm geklagt, nachdem dieser auf seiner Homepage einen Bericht über die rechtsgerichtete Rockband „Freiwild“ in der Area 47 veröffentlicht hat. In dem Bericht erschien das Area-Logo wie ein Hakenkreuz. Auch die ÖVP, die in der Area 47 ihren Parteitag veranstaltete, fühlte sich durch die Darstellung zu Unrecht ins nationalsozialistische Eck gestellt.

ÖVP und Area 47 weisen Rechtsextremismus von sich

Für die ÖVP sagte als Zeuge nicht Parteichef Günther Platter sondern Geschäftsführer Martin Malaun aus. Die ÖVP verurteile Nationalsozialismus und Rassismus, sie lasse sich von Markus Wilhelm auf dessen Homepage nicht in dieses Eck stellen.

Ähnlich argumentierte Hans Neuner, Geschäftsführer der Area 47 in Ötztal Bahnhof. Er räumte ein, dass es Kritik am dortigen Auftritt der Südtiroler Rechts-Rock-Gruppe „Freiwild“ gegeben habe. Zu einem als Beweis vorgespielten Video der ebenso umstrittenen wie erfolgreichen Gruppe sagte Neuner, in jedem Fernsehkrimi gebe es mehr Gewalt zu sehen.

Wilhelm: „Internet erfordert drastische Darstellung“

Der Ötztaler Publizist Markus Wilhelm argumentierte, nur mit drastischen Mitteln könne man im Internet wirksam vor den Gefahren rechtsextremer Musikgruppen mit rassistischem und gewaltbereitem Gedankengut warnen, und als solche Gruppe werde „Freiwild“ vom anerkannten Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes eingestuft. Als Beweisstücke legte Wilhelm Liedtexte sowie das Foto eines „Freiwild“-Fans mit auf dem Rücken tätowiertem Hakenkreuz vor, das dieser selbst via Facebook ins Internet gestellt habe.

Warum er das Hakenkreuz verwendet habe, fragte der Richter Wilhelm. Wilhelms Antwort: Das Logo der Area 47 sehe aus „wie verrostetes Zeug aus dem 2. Weltkrieg, wie ein Bausatz für ein Hakenkreuz“. Er habe keine Fotomontage gemacht, das Hakenkreuz liege im beklagten Artikel gleichsam wie ein Schatten über der Area 47, sagte Markus Wilhelm.

„Freunderlwirtschaft nahe der Korruption“

Er kritisierte abgesehen vom Anlassfall die ÖVP grundsätzlich. Mit ihrem Parteitag sei die ÖVP, so Wilhelm, „an den Tatort zurückgekehrt“, es gebe offensichtliche Freunderlwirtschaft nahe der Korruption zwischen der mit Steuergeldern geförderten Area 47 und der ÖVP. Bis heute fördere die ÖVP außerdem über die Landesregierung mit Steuergeld die Veröffentlichung und Aufführung von Musikwerken einschlägig bekannter Tiroler Nazi-Künstler.

Das Urteil im Zivilprozess mit Streitwert 32.000 Euro soll schriftlich in vier bis acht Wochen ergehen.