Außerferner wegen Wiederbetätigung verurteilt

Am Landesgericht Innsbruck ist am Mittwoch ein 38-jähriger Außerferner zu 15 Monaten Haft wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Der Mann hatte in mehreren Lokalen Nazi-Parolen verbreitet und die Hand zum Hitler-Gruß erhoben.

Vor Gericht bestritt der 38-Jährige, etwas mit dem „Nazi Blödsinn“ zu tun zu haben. Er seien auch Ausländer unter seinen Freunden, beteuert der Außerferner am Mittwoch vor Gericht. Dennoch rief er im vergangenen Jahr in zwei Lokalen in Reutte Nazi-Parolen wie „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“. Das bestätigten Zeugen vor Gericht.

Dass er zu den Tatzeitpunkten immer sturzbetrunken war, zählte vor Gericht ebenso wenig als Ausrede, wie dass der Mann alkoholkrank ist und dringend eine Therapie braucht.

Bereits im Mai 2011 rechtskräftig verurteilt

Im Mai 2011 wurde der 38-jährige Bauarbeiter rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er am Innsbrucker Baggersee die Hand zum Hitler Gruß erhoben und Nazi-Parolen gerufen hatte. Das sei für das jetzige Urteil erschwerend dazugekommen, begründete der Vorsitzende Richter Andreas Mair das Urteil 15 Monate Haft plus Widerruf einer bedingten Strafnachsicht von einem Jahr.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.