Wirbel um geplantes Shopping-Night-Gesetz

Shopping-Nights sollen in Tirol wesentlich einfacher genehmigt werden können. Die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf wird ein dementsprechendes Gesetzt in Begutachtung schicken. Die Sozialpartner schäumen.

Ob Handelsbetriebe im Zuge von Großevents, Orts- oder Straßenfesten länger geöffnet haben dürfen, sollen künftig die Gemeinden allein entscheiden. Das sieht die Novelle der Tiroler Öffnungszeitenverordnung vor. Bisher lag die Letztentscheidung darüber beim Landeshauptmann.

Zweimal jährlich, jeweils zwei Tage

Geht es nach dem neuen Gesetz, kann der Gemeinderat zweimal jährlich Geschäften erlauben, im Zuge von größeren Events bis maximal 23 Uhr geöffnet zu haben. Dies wiederum an bis zu zwei Werktagen, nicht an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen. Die jeweiligen Events müssen von Gemeinden, Tourismusverbänden oder Vereinigungen von Gewerbetreibenden durchgeführt werden, nennt die Wirtschaftslandesrätin erste Details.

Bisher folgte auf den Beschluss des Gemeinderats ein, laut Zoller-Frischauf oft aufwändiges Verfahren, in das auch die Sozialpartner eingebunden waren. Letztendlich wurde der Antrag durch eine Verordnung des Landeshauptmanns genehmigt oder auch nicht. „Der bei diesem Prozedere entstehende, erhebliche Verwaltungsaufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Inhalt der Regelung, ob Geschäfte bei einer einzigen Veranstaltung statt bis 21 Uhr um ein, zwei oder drei Stunden länger offen gehalten werden dürfen“, glaubt die Landesrätin.

AK droht mit Anzeige gegen das Land Tirol

Für AK-Präsident Erwin Zangerl ist die Gesetzesnovelle ein Aufruf zum Gesetzesbruch. In Berufung auf ein Rechtsgutachten bezeichnet er die neue Regelung als rechtswidrig und kündigt Widerstand an: „Sollte auf Basis der Verordnung eine Veranstaltung durchgeführt werden, wird die AK Tirol das Land Tirol wegen Amtsmissbrauchs zur Anzeige bringen“. so Zangerl. Der Landeshauptmann dürfe in diesem Bereich seine Verantwortung nicht delegieren und die Sozialpartner dürfen nicht ausgeschaltet werden.

Ins gleiche Horns stößt auch der ÖGB. „Bei jedem Event, bei dem auch nur ein Geschäft länger als bis 21 Uhr offen hat, werden wir ganz genau hinschauen und notfalls dem Veranstalter empfindlich auf die Füße treten. Einen Mundharmonikaspieler auf die Straße zu stellen, rechtfertigt noch lange keine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten“, so Harald Schweighofer, GPA-djp-Regionalgeschäftsführer.

Zoller-Frischauf und Bodenseer verstehen Kritik nicht

Dem Vorwurf der Gewerkschaft, mit dieser Novellierung der Tiroler Öffnungszeitenverordnung einen „Aufruf zum Gesetzesbruch“ zu begehen, fehlt für Landesrätin Zoller-Frischauf jegliche Grundlage. Auch Wirtschaftsbund-Obmann Jürgen Bodenseer vertseht die Kritik von AK und ÖGB nicht: WB-Landesobmann Jürgen Bodenseer sieht bei den vorgeschlagenen zwei langen Einkaufsnächten pro Jahr nur Gewinner: „Fakt ist, dass viele Mitarbeiter gerne zwei mal pro Jahr am Abend arbeiten. Einerseits aufgrund des höheren Verdienstes und andererseits aufgrund der besonderen Erlebnisse während einer Shopping Night. Deshalb sehe ich keine Verlierer, sondern nur Gewinner bei den Einkaufsnächten.“