Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

Mit einem Freispruch hat am Mittwoch der Prozess um einen tödlichen Klettersteigunfall eines 17-jährigen Deutschen in Walchsee geendet. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen war der 33-jährige Begleiter des Jugendlichen.

Der Physiotherapeut aus Bayern hat den unerfahrenen 17-Jährigen vergangenen August zu einer Tour in den Ottenalm-Direttissima-Klettersteig in Walchsee mitgenommen. Die beiden kannten sich lose, weil sie in derselben Pension wohnten. Der Jugendliche - er war Dachdecker in Ausbildung - hatte zwar keine Klettererfahrung, war aber sehr sportlich. Er spielte seit Jahren in einem Verein in der Handballliga.

Klettersteigset riss bei Sturz

Der Klettersteig, den der Angeklagte dann auswählte, sei zu schwer gewesen für einen Anfänger, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Bergungsteam am Fuß des Ottenalm-Klettersteigs

ZOOM-Tirol

Bergrettung nach dem Unfall im Ottenstein-Klettersteig

Er habe jedoch ständig nachgefragt, ob alles in Ordnung sei, habe den 17-Jährigen eingewiesen, ihn beobachtet und festgestellt, dass er sich sehr geschickt anstelle, rechtfertigte sich der Angeklagte.

Nach etwa 100 Metern, den Großteil des Steiges hatten die beiden schon hinter sich, verließen den Jugendlichen laut Staatsanwaltschaft die Kräfte, weil er überfordert war. Er stürzte rund drei Meter in die nächste Seilverankerung. Dann passierte, was später für so viel Aufregung in der Fachwelt sorgte: Die Karabineräste des Klettersteigsets rissen und der junge Mann stürzte tödlich ab. Mehr dazu in Unfall am Klettersteig: 17-Jähriger tot. Ursache war ein bis dahin unbekannter Materialfehler.

Staatsanwalt: Zusätzliche Seilsicherung notwendig

Dennoch musste sich der Begleiter wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Er hätte laut Anklage als faktischer Kletterführer den unerfahrenen Klettersteiggeher zusätzlich mit einem Seil von oben sichern müssen, so die Anklage. Vor Gericht meinte der Angeklagte allerdings, er habe nie daran gedacht, ein Seil mitzunehmen und selbst nicht wirklich gewusst, wie er im Klettersteig ein Seil anwenden hätte sollen. Er selbst sei zwar schon oft in der Halle und manchmal am Felsen geklettert, Klettersteigerfahrung hatte er allerdings kaum.

Der Unfall im Klettersteig löste auch in der Fachwelt große Bestürzung aus. Der Materialfehler war bis dahin nicht für möglich gehalten worden und hatte eine großangelegte Rückrufaktion des betroffenen Klettersteigsets zur Folge. Seither sind die Tests für diese Art von Sets noch verschärft worden. Auch dem Hersteller des Klettersteigsets konnte laut Staatsanwaltschaft kein Verschulden vorgeworfen werden.

Richter sah kein Verschulden

Richter Norbert Hofer sah heute keine Fahrlässigkeit gegeben und sprach den Deutschen frei. Niemand habe damit rechnen können, dass bei sachgemäßer Verwendung eines Klettersteigsets ein Totalabsturz eintrete, fügte er hinzu. Er habe die Situation nicht vorhersehen können und sei nicht zum faktischen Kletterführer geworden, so Hofer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.