Goldmord: Polizist begeht Selbstmord

Ein suspendierter Polizist ist am Dienstagvormittag tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden worden. Er soll sich erhängt haben. Der Mann war Anfang Mai im Goldmord-Prozess nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der 52-jährige suspendierte Polizist habe sich in der Früh in seiner Zelle an einer Querstrebe des Fenstergitters mit Verbandsmaterial erhängt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr. Der Polizist war in der Justizanstalt Innsbruck inhaftiert. Der Angeklagte sei um 9.20 Uhr erhängt aufgefunden worden, so Mayr weiter. Der Mann hatte mit zwei weiteren Mithäftlingen die Zelle geteilt. „Die beiden haben aber circa eine Stunde, bevor er gefunden wurde, die Zelle für einen Hofspaziergang verlassen“, so Mayr. Eine Obduktion wurde angeordnet.

In erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt

Der 52-jährige suspendierte Polizist war Anfang Mai nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, eine leitende Bankangestellte im März 2012 getötet und acht Goldbarren im Wert von etwa 300.000 Euro gestohlen zu haben.

Anwalt: Angeklagter war in Mehrpersonenzelle

Der Anwalt des Polizisten, Hansjörg Mader, habe seinen Mandanten seit drei Wochen nicht mehr gesehen, sagte er. Ob sein Mandant einen Abschiedsbrief hinterlassen habe, konnte der Anwalt nicht sagen: „Ich muss erst mit den Angehörigen sprechen.“

Er könne nicht sagen, ob der Grund für einen möglichen Selbstmord darin zu finden sei, dass sich sein Mandant ungerecht verurteilt gefühlt habe, oder ob es ein Schuldeingeständnis gewesen sei. Sicher sei, dass er nicht rechtskräftig verurteilt wurde, betonte der Anwalt. Mader hatte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil und die verhängte Höchststrafe angemeldet.

„Heimtückische und grausame Vorgehensweise“

„Die heimtückische und grausame Vorgehensweise verlangt ein derartiges Urteil“, hatte die Richterin Verena Offer das Urteil begründet. Sieben Geschworene hatten die Schuld des Angeklagten als erwiesen angesehen, einer stimmte dagegen.

Der Beschuldigte hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert und behauptet, gemeinsam mit der Bankerin einen Raubüberfall fingiert zu haben. Die Goldbarren im Wert von 333.388 Euro, die verschwunden blieben, hätten für einen Neustart in Mallorca verwendet werden sollen, so der Angeklagte in der Verhandlung.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 52-Jährigen zur Last gelegt, die Bankangestellte am 15. März 2012 in Wiesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubt, mit Benzin übergossen und schließlich den Pkw, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand gesetzt haben soll. Unter anderem wurden DNA-Spuren des Beschuldigten auf einer Stoffwindel sowie auf einem Kanister und einem Papierknäuel nachgewiesen, die allesamt am Tatort gefunden worden waren.

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