Wenige haben Hochwasser-Versicherung

Die wenigsten Hausbesitzer hätten eine Versicherung, die auch die Schäden durch Hochwasser oder Vermurung beinhalte. Das sagt der Sprecher der Versicherungsunternehmen in der Wirtschaftskammer. Der Schaden an Autos sei aber häufig durch eine Teil- oder Vollkasko Versicherung gedeckt.

Wer wieviel Geld von einer Versicherung nach einem Hochwasserschaden zu erwarten habe, hänge vom Versicherungsschutz des einzelnen ab. Das sagt Walter Schieferer, Sprecher der Versicherungsunternehmen in der Wirtschaftskammer Tirol.

Die Spendenkontonummer:

„ORF Hochwasserhilfe-Sofort“
Erste Bank BLZ 20111
Kontonummer 400 144 001 00

Er nennt ein Beispiel: Ein Hausbesitzer, dessen Haus bis zum ersten Stock unter Wasser gestanden sei, habe unter Umständen gute Karten, wenn er eine Sturmschadenversicherung habe, die auch Schäden durch Überschwemmungen und Vermurungen beinhalte. In einem derartigen Fall könnten 50 bis zu 100 Prozent der Schadenssumme entschädigt werden, schätzt der Versicherungsexperte.

„Großteil keinen ausreichenden Schutz“

„Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Betroffenen keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben wird“, gibt sich Walter Schieferer pessimistisch. Die meisten Betroffenen hätten eine ganz normale Sturmschadenversicherung, die Überschwemmungen und Muren ausschließe. „Diese Naturgefahren sind ganz explizit ausgeschlossen im Rahmen der klassischen Sturmschadenversicherung. Diese Gefahren sind für uns nicht kalkulierbar. Dabei handelt es sich um große Flächen, viele Häuser sind betroffen“, erklärt er.

Rat: Schaden bald melden

Große Entschädigungssummen von Versicherungen hätten die wenigsten zu erwarten, schätzt Walter Schieferer: „Es wird einige wenige geben, die den Schaden voll ersetzt bekommen. Es wird eine Fülle von Betroffenen geben, die eine Entschädigung in der Höhe von etwa 1.500 bis 7.000 Euro erhalten werden und es wird einige geben, die keinen Versicherungsschutz haben“, sagt der Sprecher der Versicherungsunternehmer.

Schäden am Pkw seien über eine Voll- oder Teilkasko Versicherung gedeckt. „Da kann es sein, dass ich einen geringen Selbstbehalt habe.“ Walter Schieferer rät, Schäden möglichst rasch bei den jeweiligen Versicherungen zu melden.