Goldmord-Prozess: Lebenslang für Polizisten

Um einen Tag früher als geplant ist am Donnerstag der Goldmord-Prozess zu Ende gegangen. Nach dem Tod einer Tiroler Bankangestellten wurde ein angeklagter Polizist zu lebenslanger Haft verurteilt.

Ein 52-jähriger Polizist ist Donnerstagabend nach dem Tod einer leitenden Tiroler Bankangestellten Mitte März 2012 am Landesgericht Innsbruck zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sieben Geschworene sahen die Schuld des Angeklagten als erwiesen an, einer stimmte dagegen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, der Verteidiger des Angeklagten erbat sich Bedenkzeit.

Richterin: „Heimtückische Vorgehensweise“

Das Zusammentreffen mehrerer Vergehen sei erschwerend gewesen, begründete Richterin Verena Offer das Urteil. „Die heimtückische und grausame Vorgehensweise verlangt ein derartiges Urteil“, fügte die Richterin hinzu. Außerdem sei das Verbrechen von langer Hand geplant gewesen.

Mildernd war laut Offer lediglich die Unbescholtenheit des Angeklagten zu werten gewesen. Der Beschuldigte wurde zudem wegen Raubes, versuchter schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt.

Angeklagter

zeitungsfoto.at

Nach dem Prozess wurde der Angeklagte abgeführt

Mit Benzin übergossen und angezündet

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, die Bankangestellte am 15. März 2012 in Wiesing vorsätzlich getötet zu haben, indem er sie zunächst mit Chloroform betäubt, mit Benzin übergossen und schließlich den Pkw, in dem sie saß, mit zwei Signalfackeln in Brand gesetzt haben soll. Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft acht Goldbarren im Wert von 333.388 Euro, die bisher verschwunden blieben.

Gericht lehnte Beweisanträge ab

Die Beweisanträge der Verteidigung wurden vom Gericht unter anderem wegen fehlender Relevanz nicht zugelassen, daher folgten - früher als geplant - die Abschlussplädoyers. Der Staatsanwalt verwies darin unter anderem auf das gerichtsmedizinische Gutachten, das in seiner Schlussfolgerung keinen Zweifel lasse, dass es sich um ein Tötungsdelikt gehandelt habe - mehr dazu in Goldmord: Gutachter spricht von Tötungsdelikt. Die Versionen des Angeklagten bezeichnete der Staatsanwalt als hanebüchen und widersprüchlich.

Waffe gegen Beamte gerichtet

Am letzten Tag des Goldmord-Prozesses kamen diverse Polizeibeamte als Zeugen zu Wort. Einige von ihnen hatten den Angeklagten bei seinem Fluchtversuch verfolgt. Im Zuge des Gerangels war es dem Angeklagten gelungen, die Waffe eines Polizisten an sich zu reißen. Möglicherweise richtete er die Waffe gegen einen Beamten, um diesen zu töten, die Waffe löste aber nicht aus. Ein waffentechnischer Sachverständiger kam ebenfalls zu Wort. Er erklärte, wie es im Gerangel möglich gewesen sei, dass die geladene Waffe nicht ausgelöst habe.

Angeklagter: Einmal die Seite wechseln

Andere als Zeugen vorgeladene Beamte kannten den Angeklagten von Schulungen bzw. von Gesprächen, in denen Heinz S. unter anderem davon gesprochen habe, dass man mit Signalgebern ein Auto abfackeln könne, ohne viele Spuren zu hinterlassen. Mit einem anderen Beamten unterhielt sich Heinz S. einmal darüber, angesichts der Entbehrungen des Polizeiberufs „die Seite zu wechseln“.

Goldmordprozess

zeitungsfoto.at

Richterin Verena Offer lehnte die Beweisanträge der Verteidigung ab

Verteidiger kritisierte Ermittlungen

Der Verteidiger kritisierte die Ermittlungen, die ausschließlich geführt worden seien, um den Angeklagten zu überführen. Für wahrscheinlich hält der Verteidiger in seinen Aussagen einen unbekannten Dritten, der die Situation ausgenutzt habe und der fingierte Raub somit tödlich ausgegangen war. Hinsichtlich des versuchten Mordes an einem Polizeibeamten bei einem Fluchtversuch plädierte der Verteidiger auf Freispruch.

Der Angeklagte sagte abschließend, er habe Erika H. nicht getötet und auch den Polizisten nicht töten wollen. Zum Verbleib des Goldes könne er nichts sagen.